apotheken betriebliche krankenversicherung DenPhaMedBetriebliche Krankenversicherung für Apotheken

Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 

Apothekerinnen und Apotheker, die in die Gesundheit ihrer Angestellten investieren, tun auch etwas für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Betriebe. Schließlich leisten sie einen Beitrag zur Gesundheit ihrer Mitarbeitenden, was sich unter anderem positiv auf krankheitsbedingte Ausfälle auswirkt. Aber nicht nur das: Apotheken müssen sich in Zeiten des Fachkräftemangels immer stärker anstrengen, damit sie im Wettbewerb mit der Industrie um die besten Köpfe bestehen können. Neben individuellen Lohnoptimierungen ist auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bzw. Krankenzusatzversicherung eine Möglichkeit, Apotheken zu attraktiveren Arbeitgebern zu machen. Die Mitarbeiterbindung wird erhöht, die Personalfluktuation sinkt und die Neugewinnung von Arbeitskräften wird erleichtert.

Großer Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber

Im Gegensatz zu vielen individuellen Krankenzusatzversicherungen haben betriebliche Lösungen den Vorteil, dass sie oft altersunabhängige Prämien anbieten und auf Gesundheitsfragen verzichten. Arbeitgeber haben bei der Gestaltung einer Krankenzusatzversicherung große Freiräume, die sie entsprechend der eigenen Wünsche und Vorstellungen nutzen können. So ist je nach personalpolitischem Ziel, das verfolgt wird, jeder Bereich der Krankenversicherung versicherbar.

apotheken kostenberatung mitarbeiter betriebliche krankenversicherung DenPhaMedEine Unterscheidung kann auch zwischen den Bereichen „Vorsorge“ und „Versorgung“ getroffen werden. Jeden Tarif gibt es in verschiedenen Stufen, die frei vom Arbeitgeber nach Bedarf und Budget gewählt werden können. Für Arbeitgeber ist darüber hinaus wichtig, dass die Anbieter in der Regel individuelle betriebliche Gesundheitslösungen erarbeiten und Apothekerinnen und Apotheker von der Planung über die Umsetzung bis hin zur laufenden Betreuung begleiten.

Flexibel ist nicht nur die Reichweite des Versicherungsschutzes, sondern auch der Umfang des finanziellen Engagements. Allgemein lässt sich sagen, dass der Mindestbeitrag fünf Euro pro Monat und Mitarbeiter beträgt. Der Durchschnittsbeitrag liegt bei 20 Euro pro Monat und Mitarbeiter, der Höchstbeitrag kann auf 100 Euro pro Monat und Mitarbeiter steigen. Da es sich bei der betrieblichen Krankenversicherung um Barlohn handelt, ist sie steuer- und sozialabgabenpflichtig. Allerdings können Arbeitgeber ihre Beiträge als Betriebsausgaben in der Gewerbe- und Körperschaftssteuer absetzen.

Mitarbeitende haben einen konkreten Vorteil

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Die betriebliche Krankenversicherung hat den weiteren Vorteil, dass Mitarbeitende den ihnen erwachsenden Vorteil unschwer erkennen. Jährliche absolute Zuschüsse, die flexibel einsetzbar sind und keine zwingenden Vorleistungen von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen benötigen, gehören zu den offenkundigen Vorteilen. Zudem besteht auch keine Doppelversicherungsproblematik. Selbstverständlich sind keinerlei finanzielle Vorleistungen der Mitarbeitenden nötig.

Die betriebliche Krankenversicherung kann beispielsweise Zuzahlungen für ärztlich verordnete Therapien – von Massagen über Krankengymnastik bis zu Bestrahlungen – leisten. Zuzahlungen sind aber auch möglich für Leistungen von Heilpraktikern, Zahnärzten, Krankenhäusern oder für Sehhilfen und Zahnersatz. Sogar Urlaubskrankenversicherungen sind abschließbar.

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