arztpraxen 733 sonderklauseln arzt DenPhaMedWas ein Straf-Rechtsschutz für Ärzte beinhalten sollte

Einen guten Straf-Rechtsschutz können Ärztinnen und Ärzte an einer Reihe von Kriterien erkennen, die in ihrer Relevanz dann jedoch mit dem tatsächlichen Risikopotential dieser konkreten Praxis abgeglichen werden müssen. Denn natürlich haben Niedergelassenen Fachärzte für Allgemeinmedizin eine anderes und kleineres Risikopotential, das insbesondere von Befund- und Diagnosefehlern gekennzeichnet ist, von den Hochrisiko-Fachgebieten Anästhesie, Chirurgie, Unfallchirurgie, Sportmedizin, Geburtshilfe oder auch Durchgangsärzte.

Police ist nicht gleich Police

Es gilt eine Reihe genereller Unterschiede zu beachten, die sich alle im Preis-Leistungsverhältnis manifestieren. Beim Rechtsschutz hat mit versicherten Rechtsgebieten und der Art der Selbstbeteiligung zu tun. Allerdings ist es nicht so, dass ein günstiger Preis zwingend ungeeigneter ist als eine teure Lösung.

Im Strafrechtsschutz geht es zudem darum, das individuelle Risikoportefeuille zu umreißen. Diese machen sich an der Fachrichtung und damit auch der Patientenstruktur, den angebotenen Behandlungsmethoden, der genutzten Medizintechnik sowie der Praxisgröße, dessen Abrechnungsvolumen sowie der Mitarbeiterstruktur fest. Die Stichworte zur Erläuterung:

  • Je mehr Mitarbeiter, desto mehr Überwachungspflichten.
  • Je risikobehafteter die Fachrichtung, desto eher können Schäden eintreten.
  • Je kranker oder älter die Patienten, desto schwieriger ist die Behandlung.
  • Je ergebnisorientierter ein Patient, desto kritischer ist er mit dem Ergebnis.
  • Je invasiver die angewendeten Methoden, desto gefahrenträchtiger.
  • Je mehr Medizintechnik eingesetzt ist, desto höher der Risikofaktor. 
  • Je mehr Fälle, desto eher können sich Abrechnungsfehler einschleichen.
  • Je besser ein Team eingespielt ist, desto kleiner wird das Risikopotential – leider gilt das nur bis zum Wendepunkt zur Routine, dann steigt es wieder an.

Versicherte Inhalte

Einige Policen kommen nur für Verteidigungskosten auf, wenn der Vorwurf auf Fahrlässigkeitstatbeständen beruht. Damit wäre selbst die Behauptung einer unterlassenen Hilfeleistung nicht gedeckt.

arztpraxen 733 sonderklauseln arzt inhalte DenPhaMedAndere treten zunächst auch bei Vorsatz-Behauptungen für die Kosten ein, diese werden aber bei entsprechendem Urteil zurückgefordert.

Von daher kommt es entscheidend darauf an, wie die Versicherung die Mitversicherungsfrage bei Vorwürfen in Bezug auf Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verbrechen konkret handhabt.

Für arztgerechte Spezial-Straf-Rechtsschutzpolicen ist grundsätzlich entscheidend, dass auch Vorsatz- und Verbrechens-Vorhalte in den Rechtsschutz mit eingeschlossen sind.

Auch mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe muss drin sein

Die Masse aller Rechtsschutzversicherungen gelten nur für Vergehen, für die das Strafgesetzbuch Mindeststrafen von weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. Damit wären im ärztlichen Bereich berufsbedingt auch wahrscheinlichere Vorhalte zu Delikten wie Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag oder Ähnlichem nicht gedeckt. Dann würde der beschuldigte Arzt oder die beschuldigte Ärztin sogar bei erwiesener Unschuld – also Einstellung des Verfahrens oder Freispruch – auf den Kosten sitzen bleiben.

Im Kielwasser: Disziplinarverfahren der Kammer

Weitere kritische Punkte sind die Mitversicherung des Rechtsschutzes im Rahmen von Disziplinarverfahren, standesrechtlichen Verfahren bei Einstellung gegen Auflagen oder Bußbescheid sowie die Nachhaftung für alle Rechtsfälle nach der aktiven Zeit. Auch Vertreterkosten und Darlehen für Strafkautionen sollte der Versicherer gewähren, denn Untersuchungshaft ist für Ärzte dreifach bitter, schließlich kann man dann obendrein nicht praktizieren und der Ruf ist sofort ruiniert.

Wenn der Strafbefehl besser ist als ein Prozess

Im ärztlichen Bereich geht es vor allem immer darum, einen Strafprozess zu vermeiden. Deshalb sind Verfahrenseinstellungen gegen Geldbußen hier relativ häufig und sollten darum auch mitversichert sein. Der Versicherer sollte also bei Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen oder Strafbefehl die Rückforderung der Kosten „abbedungen“ haben, sprich darauf rechtsverbindlich verzichten.

Sonderklauseln für Ärzte und Zahnärzte

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Das sollte mindestens versichert sein:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand
  • Beistand im Verwaltungsrecht

Das sollte mindestens vereinbart sein:

  • Telefonische 24/7-Hotline durch unabhängige Anwälte zu allen Rechtsfragen
  • Empfehlung von regionalen Fach-Anwälten
  • Telefonische Mediation für außergerichtliche Streitlösung
  • Unterstützung einer frühzeitigen und endgültigen Beendigung von Strafverfahren
  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt)
  • Strafkaution
  • Finanzielle Mittel um
    • spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen,
    • den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt,
    • gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind
  • Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
  • Beistand im Verwaltungsrecht, wenn das die Verteidigung im eingeleiteten Verfahren unterstützt

Sie wollen es genau wissen: Dann nutzen Sie unser Rechtsschutz-MRT (Mail an Zentralbüro)