service 412 heilwesenpolicen DenPhaMedHeilwesenpolicen brauchen Betreuer-Service

Besondere Herausforderungen brauchen spezifische Antworten

Kann ein Vorschlag für eine Praxis- oder Apothekenabsicherung ohne Beratung und Vor-Ort-Betreuung wirklich funktionieren? Wir sind sicher: Das kann nicht gut gehen. Denn die Risiken sind zu vielfältig, um sie mit einem Breitbandtonikum von Standardklauseln in den Griff zu bekommen.

Stichworte wie Medizintechnik, Patientendatenschutz, Defekturen, Beratungs- und Dokumentationspflichten, Cyber-Risiken, Finanzierung oder Nachfolgeplanung – um nur ganz wenige zu nennen – machen schnell deutlich, dass ohne einen individuellen Ansatz im ärztlichen und apothekenfachlichen Bereich ein langfristig tragfähiger Versicherungsschutz kaum zu gestalten ist.

service 411 heilwesenpolicen service patient DenPhaMedPatient und Kunde gehen immer vor

Damit eine Absicherung aber wirklich leistet, was sie leisten soll, ist zusätzlich ein umfassender Service im Schadensfall notwendig. Denn gerade, wenn ein Schaden eingetreten ist, geraten Heilberufler schnell an die Grenzen ihrer Organisationsfähigkeit. Das hat seinen Grund nicht in persönlichen Mängeln, sondern inder der beruflichen Profession. 

Schließlich geht der Betrieb von Apotheke und Praxis immer vor. Deshalb stehen, wenn ein Schadensfall den alltäglichen Betriebsablauf behindert oder gar unmöglich macht, zunächst zwei Fragen im Vordergrund: 

  1. Was muss ich tun, um die Arbeitsfähigkeit meiner Praxis so gut wie möglich zu erhalten oder die Betriebserlaubnis der Apotheke nicht zu gefährden, und
  2. wie kann ich trotz des Schadens meine Patienten weiter behandeln und meine Kunden weiterhin bedienen?


Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Die Suche nach positiven Antworten auf diese beiden Fragen geht einer geordneten Schadensmeldung so gut wie immer vor. Dahinter treten Obliegenheiten im Schadenfall von Schadensmeldung über Auflistung geschädigter Dinge bis hin zu sonstigen Mitwirkungspflichten meist zurück. Und was viele Ärzte und Apotheker nicht wissen: Die wichtigsten Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten sind meist mit Fristen versehen. Deren Nichteinhaltung kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz sich reduziert und in gravierenden Fällen sogar ganz versagt werden kann. Mehr

Schadensminimierung als Kundenvorteil nutzen

Eine besondere Mitwirkungspflicht ist für Heilberufler sogar doppelt wichtig: die der Schadensminimierung. Sie erlaubt Praxisbesitzern wie auch Apothekeninhabern – und verpflichtet sie gleichzeitig dazu –, direkt nach Erkennen des Schadens geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen. Die Kosten hierfür müssen innerhalb einer definierten Frist vom Versicherer übernommen werden. Und zwar unabhängig vom letztendlichen Erfolg der Maßnahme.

service 411 heilwesenpolicen service schadensminimierung DenPhaMedDie berühmteste Illustration für eine solche Maßnahme ist das Feuer, das die Apothekenmitarbeiter oder das Praxisteam leider nicht mit Decken ersticken, sondern mit Wasser löschen. Das Feuer ist aus, und der Versicherer muss den – eventuell sogar größeren – Wasserschaden ersetzen, obwohl der vom Versicherungsnehmer selbst herbeigeführt wurde.

Diese Schadenminderungsbestimmung bei den Mitwirkungspflichten sollte Ärzte und Apotheker motivieren, sich schon vor einem Schadensfall Gedanken darüber zu machen, wo man im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Zeit – in aller Regel zwei Tage – die nötigen Fachkräfte her bekommt, die den Schaden soweit mindern können, dass eine Praxisschließung verhindert oder die Einschränkung des Apothekenalltags auf ein für Aufsichtsbehörden akzeptables Niveau minimiert werden kann.

Denn eines ist klar: Mitten im Chaos eines Schadensortes einen geeigneten Reinigungsbetrieb oder Hygienesanierer zu finden, der am selben Tag noch tätig werden kann, ist eher unwahrscheinlich.

 

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Wenn aber der Vor-Ort-Betreuer – wie es die Kollegen unseres Netzwerkes mit unserem Assistance-Konzept bei jedem Schaden konsequent tun – die Schadensbearbeitung in Ihrem Auftrag selbst übernimmt und wenn dadurch alle Obliegenheiten und die damit verbundenen Fristen erfüllt werden, dann erleben Arzt und Apotheker einen nicht selbstverständlichen Mehrwert, sparen Zeit und Ärger, entlasten ihr Team und nutzen obendrein bei Bedarf den doppelten Vorteil der Schadenminderungsklausel.

Denn wir kennen solche spezialisierten Betreibe in ganz Deutschland und setzen diese unmittelbar nach der Schadensfeststellung zu Ihnen in Marsch. Dazu genügt ein einziger Anruf. Versprochen! Ihre Anfrage: Assistance-Konzept und Schadenservice