apotheken hygieneschaden schadenmanagement hochwasser DenPhaMedSchadenmanagement in der Apotheke

Hygieneschäden müssen von Fachleuten begutachtet werden

Nässe, Wassereinbruch, Feuer, freigesetzte Wirkstoffe: Bei solchen Schadensursachen ist es für Betroffene mehr als nur hilfreich, wenn sie von spezialisierten Versicherungsmaklern bei der Bewältigung der Schäden sofort unterstützt werden. Denn Makler kennen den Unterschied zwischen Instandsetzung und Schadenminderung. Zudem wissen sie, welche Tätigkeiten „nur“ Aufräumkosten verursachen. Das ist wichtig, denn die Aufräumkosten, aber auch Kosten der Schadenminderung, brauchen keine Genehmigung durch den Versicherer. Denn in solchen Fällen gilt der bekannte Grundsatz „Rettung geht vor Aufklärung“.

Sofort handeln ist das Gebot der Stunde

apotheken schadenmanagement sofort handeln DenPhaMedAuf Heilwesenberufe spezialisierte Versicherungsexperten nutzen die durchaus vorhandene Handlungsfreiheit bei der Schadenminderung, um von Anfang an einen zertifizierten Betrieb heranzuziehen, sofern dies nötig ist. Da eine solche Schadenminderung alles anpackt, was schnell behoben werden muss, sind die akuten Gefahren für Apotheken umgehend entschärft. Danach kann man verschiedene Anbieter für die weniger dringlichen Arbeiten in Ruhe vergleichen.

Wird anders vorgegangen, kann es für Apothekeninhaberinnen und -inhaber teuer werden. Denn Wasserschäden als Beispiel stellen für jede Apotheke ein Existenzrisiko dar. Nicht ordnungsgemäß und umfassend bekämpfte Feuchtigkeit in Räumen bietet Schimmelpilzen, Bakterien und Fäulnis alle Chancen, sich festzusetzen. Diese Gefahr wird vielfach unterschätzt. Dabei droht in solchen Fällen eine Betriebsunterbrechung oder gar eine Aufhebung der Betriebserlaubnis.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Versicherungsschutz Hygieneschäden bedarfsgerecht regelt? Dann schicken Sie uns eine E-Mail. Unsere Experten prüfen Ihre Absicherung.

Versicherer sehen einiges anders als Apotheker und deren Aufsichtsbehörden

Eine Gefahr, die auch durch unterschiedliche Betrachtungsweisen vor allem bei Versicherern vergrößert wird. Eine Gebäudeversicherung zum Beispiel hat mit den Obliegenheiten eines Gewebetreibenden im Großen und Ganzen nichts zu tun und wird sich immer auf den Standpunkt zurückziehen, dass sie nur für das Gebäude als versicherten Gegenstand zuständig ist. Die Geschäftsinhaltsversicherung dagegen hat ganz andere Entscheidungskriterien und setzt dementsprechend auch andere Prioritäten.

Diese Differenzen können bei Aufräumarbeiten und Instandsetzungen zu Irritationen führen. Auch hier helfen erfahrene Versicherungsvermittler und Schadenssanierer weiter. Die kennen nämlich die unterschiedlichen Perspektiven von Versicherern und können diese mit den Interessen von Apothekern – die sach- und fachgerechte Sanierung – harmonisieren.

Betriebsunterbrechungen vermeiden – Betriebsgenehmigungen erhalten

apotheken schadenmanagement bu vermeiden DenPhaMedFür die Schadenbearbeitung kann gesagt werden, dass nach einem Großschaden alle Beteiligten in eine zielführende Richtung zusammenarbeiten sollten. Dafür ist es notwendig, den problemorientierten Blick (Preis, Aufwand, Kosten) in einen lösungsorientierten Blick (Vermeidung von Betriebsunterbrechungen und dauerhafte Erhaltung der Betriebserlaubnis), zu verwandeln.

Nur wenn das von allen Beteiligten erarbeitet und gelebt wird, kann eine kosten- und leistungsorientierte Sanierung im Sinne aller stattfinden. Die vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen und anzuwenden, ist eine Grundvoraussetzung für den reibungslosen Ablauf – auch deshalb sollten sich Apothekeninhaberinnen und -inhaber vergewissern, dass Versicherungsvermittler sich nicht nur mit Versicherungsthemen, sondern auch mit den Rahmenbedingungen der deutschen Apothekenlandschaft auskennen. 


Unsere Empfehlungen:

  • Informieren Sie sich bereits zu Vertragsbeginn bei Ihrem Versicherungsberater über qualifizierte Schadensbeseitiger nach DIN EN ISO 9001 in Ihrer Nähe.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung eine schnelle und qualifizierte Hygienesanierung übernimmt und lassen Sie sich dieses von der Versicherung schriftlich bestätigen.
  • Ist das nicht der Fall, sollte der bestehende Vertrag unbedingt nachgebessert oder die Versicherung gewechselt werden.
  • Prüfen Sie Ihre Apotheke auf Schwachstellen: Ist die Eingangstür vor eindringendem Wasser geschützt? Wie verhält es sich mit Lichtschächten oder Kellereingängen? Gibt es in der Nähe der Apotheke einen Bach oder Fluss, der über die Ufer treten kann?
  • Fragen Sie den Eigentümer nach bisherigen Wasserschäden und lassen Sie sich erklären, in welchem Zustand das Leitungssystem im Gebäude ist, in dem die Apotheke untergebracht ist, und ob Abwasserrohre an der Decke oder in Wänden der Apotheke verlaufen. 

Sicherheitsrisiko Wasserrohrbruch

Das wohl größte Sicherheitsrisiko für alle Heilberufe ist der Wasserschaden, denn bei nicht sachgerechter und/oder nicht unverzüglicher Sanierung drohen Hygienemängel, die die Betriebserlaubnis gefährden können: Dazu zählen insbesondere Schimmel, Hausschwamm, Mikroorganismen und Keime. In Kliniken, Heimen und Apotheken ist dieses Risiko generell sehr groß, weil hier Räume klar definierte und regelmäßig kontrollierte Hygienenormen erfüllen müssen. In Zahnarztpraxen ist es vor allem deshalb hoch, weil der Wasserschaden dort von allen Großrisiken das mit Abstand häufigste ist.

Aus der Sicht von Versicherungsnehmern aus den Heilberufen sind mindestens zwei Schwierigkeiten besonders zu prüfen:

  • Generell: Wie gut ist die finanzielle Absicherung bei einer Betriebsunterbrechung nach einem Wasserschaden? Das gilt für alle Heilberufe: Apotheker / Ärzte und Zahnärzte
  • Und speziell: Werden durch Wasser beschädigte Behandlungseinheiten, Medizintechnik, Kommissionierautomaten, Blisteranlagen oder Praxis- und Apothekeneinrichtungen wirklich zum Neuwert ersetzt? Mehr

Genau diese beiden entscheidenden Punkte sind nämlich bei vielen Versicherern trotz in der Police zugesagtem Neuwertersatz de jure nicht gegeben – mit der nach einem Schadenfall höchst ärgerlichen Konsequenz, dass dann vom Versicherer eben doch nur ein Teil-Ersatz geleistet werden muss. Wir empfehlen deshalb eine technische Sicherheitslösung, die Wasserschäden in Apotheken und Praxen sicher ausschließt. Gutschein anfordern 

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Als Expertennetzwerk für Gesundheitsberufe stehen Ihnen spezialisierte Versicherungsexperten bei allen Fragen rund um Hygieneschäden und Apothekenabsicherung zur Verfügung. Sie vermitteln den Kontakt zu qualifizierten Sanierern, Handwerkern und anderen Dienstleistern, die sich auf apothekengerechte Absicherungen spezialisiert haben.

Lassen Sie sich unser Experten-Netzwerk und seine Vorteile für Ihre Apotheke oder Apotheken persönlich vor Ort vorstellen. Eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! genügt.