Apotheken echte und unechte SchädenEchte und unechte Schäden in Apotheken

Apotheker, die eine Versicherung abgeschlossen haben, gehen selbstredend davon aus, dass sie damit auch einen umfassenden und hinreichenden Versicherungsschutz gezeichnet haben. Leider lehren uns zahlreiche Schadensfälle, dass dies nicht unbedingt so ist. Denn im Gegensatz zu vielen ihrer Kunden ist es Versicherern sehr bewusst, dass sie nur das ersetzen müssen, was Kunden tatsächlich versichert und für das sie auch bezahlt haben.

Diese Differenz zwischen der allgemeinen Kundenerwartung und der Sicht der Versicherer ist für sehr viele Auseinandersetzungen nach Schadensereignissen verantwortlich.

Den Hintergrund für diese Probleme bilden vor allem die folgenden vier Versäumnisse und Missverständnisse:

  1. Die allermeisten Policen orientieren sich an großen Gruppen wie „alle Unternehmer“, „alle Freiberufler“ oder auch „alle Heilberufler“. Solche Standard-Policen gehen nicht auf Besonderheiten einzelner Berufsgruppen wie eben Apotheker ein. Apothekeninhaber hingegen erwarten eine Police für Ihre Apotheke oder Apotheken.
  2. Fast alle Vermittler sind Generalisten, die ihre heterogene Kundschaft meist in der Breite der Versicherungsthemen beraten. Es gibt nur wenige Vermittler, die auf bestimmte Kundengruppen spezialisiert sind und deshalb den besonderen Versicherungsbedarf dieser spezifischen Gruppen kennen. Apothekeninhaber hingegen sind in aller Regel keine Versicherungsspezialisten und ausschließlich an der Absicherung ihres speziellen Bedarfs interessiert.
  3. Fast alle Apotheker schätzen das allgemeine Risikopotential und die tatsächlichen Werte Ihrer Apotheke(n) niedriger ein, als sie tatsächlich sind. Im Schadensfall sind sie dann erstaunt, um welche Werte es tatsächlich geht. Ihre Vermittler, sofern sie sich mit Apotheken nicht auskennen, übernehmen die zu niedrigen Werte und lassen deshalb falsche Policen erstellen.
  4. Für Apotheker kommen die apothekenspezifischen Risiken eher harmlos daher, schließlich übt man seinen Beruf sehr gewissenhaft aus und deshalb ist auch (fast) nie etwas passiert. Die berufsspezifischen Risiken gesondert zu benennen, erscheint ihnen daher obsolet. Versicherungsvermittler wiederum kennen diese Risiken meist nicht und können deshalb nicht danach fragen. Versicherer haben diese Risiken nicht benannt, deshalb sind sie am Ende auch nicht versichert. Das wiederum wundert und ärgert im Schadensfall den Apotheker.

Falsch, nicht hinreichend, fehl- oder gar nicht versichert zu sein, ist also zunächst ein Kommunikations-, dann ein Wissens- und Verständnisproblem und schließlich ein Vertragsversäumnis. Böswillig oder gar vorsätzlich begründet dürfte ein nicht regulierter Schaden eher selten sein. Das hilft aber Versicherungsnehmern nichts, denn versichert ist am Ende in der Tat nur das, was zuvor vereinbart worden ist.

apotheken echte unechte schaeden moerser DenPhaMed

Wir bringen Ordnung ins Dickicht

Unsere Versicherungsexperten  sorgen dafür, dass bei Ihnen garantiert versichert ist, was versichert sein muss. Und dass das, was versichert ist, auch Ihren Vorstellungen entsprechend reguliert wird. Selbstverständlich wird ebenfalls geprüft, ob es teure Doppelversicherungen gibt oder überflüssige Risiken abgesichert wurden, die Sie überhaupt nicht betreffen. Gerade beim Abschluss vieler verschiedener Einzelversicherungen kommt es leicht zu solchen Fehlern. Unsere Experten bringen Ordnung in das Versicherungsdickicht. Sie erhalten so einen adäquaten Versicherungsschutz und den Überblick über Ihre Versicherungen.

Gönnen Sie Ihrer Apotheke eine Versicherungsinventur vom Apothekenfachmann in Ihrer Nähe. Ihre Anfrage "Versicherungsinventur"

 

Unechte Schäden aus der Sicht von Versicherungen

Nach der üblichen Definition der Versicherungen müssen Schäden immer drei Kriterien erfüllen, damit grundsätzlich eine Regulierungspflicht eintritt. Das Schadensereignis muss

  • ein tatsächlich bedingungsgemäß versichertes Ereignis sein, das
  • plötzlich und unerwartet bzw. unabsehbar eingetreten ist und
  • von außen auf den Versicherungsnehmer eingewirkt hat.

Nur dann erkennen Versicherungen einen realen Schaden auch tatsächlich als Schaden an.

Damit stehen die folgenden drei, in Apotheken durchaus häufig vorkommenden Schadensbilder immer zunächst einmal unter dem Verdacht eines Verstoßes gegen die kaufmännische Sorgfaltspflicht

  1. Alle technischen Schäden, sofern sie lediglich dem Ausfall eines technischen Gerätes geschuldet sind. Denn es gehört zu den Pflichten in einer Apotheke, die Funktionsfähigkeit der technischen Geräte sicherzustellen.
    Achtung: Hier gibt es dann meist noch Unterschiede je nachdem, ob es sich um mechanische, elektronische oder IT-Technik handelt. 
  2. Alle Kühlgut-Schäden, sofern die Kühlkette durch technisches (Kühlschrankdefekte) oder menschliches Versagen (z. B. Falsche Lagerung oder Transport ohne ausreichende Kühlung) unterbrochen wurde. Da alle Kühlschränke ab einem gewissen Alter irgendwann ausfallen, müssen alte Geräte rechtzeitig ausgetauscht werden.
    Achtung: Mittlerweile erkennen fast alle Versicherer nur noch Medikamentenkühlschänke an, die die DIN-Norm 58345 erfüllen.
  3. Retax-Forderungen der Krankenkassen. Je nach Vertrag solche, die aufgrund von formalen Mängeln, Verstößen gegen die Abgabebestimmungen gemäß Aut-Idem-Regelung oder wegen Nichteinhaltung gültiger Lieferverträge der Krankenkassen mit Herstellern oder dem Großhandel ausgesprochen wurden. 
    Achtung: Bei Retax variieren die Versicherer zwischen Komplettausschluss und Einschluss fast aller Retaxgründe.

Zusätzlich dazu sind die folgenden, in Standard-Policen grundsätzlich immer ausgeschlossenen Schadensursachen zu beachten. Auch hier kommt es zwischen Apothekern und Ihren Versicherungen nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten im Schadensfall:

  • Alle Schäden, die über den dafür versicherten Betrag hinausgehen.
    Achtung: Das ist insbesondere bei Unterversicherung, Zeitwertersatz  und Kühlschrankinhalten, aber auch bei einigen anderen Schadenspositionen der Fall.
  • Alle Eigenschäden, sofern sie von einem Repräsentanten verursacht wurden.
    Achtung: Das können außer dem Inhaber einige oder alle Mitarbeiter sein. Im Idealfall gilt niemand außer dem Inhaber als Repräsentant.
  • Grob fahrlässig verursachte Schäden, sofern diese im konkreten Vertrag nicht als versichert gelten und alle Schäden, deren Entstehung die Vorsatzvermutung begründet.
    Achtung: Hier gibt es oft große Unterschiede zwischen dem Schutz der Inhaber und dem der Mitarbeiter.
  • Alle sonstigen Schäden, deren Ursache vom Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Das sind immer Ursachen wie Kriegseinwirkungen oder Atomunfälle, aber es können auch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen sein. Meist reicht es sogar aus, wenn die konkrete Schadenursache im „Kleingedruckten“ nicht ausdrücklich benannt ist.
    Achtung: Hier sind oft apothekenspezifische Risiken betroffen.

 

Wir machen Versicherungen apothekentauglich

apotheken versicherungen apothekentauglich DenPhaMed

Mit dem speziellen Know-how in unserem Netzwerk ist es uns möglich, die oben benannten Probleme bei der Absicherung von Apotheken komplett im Sinne unserer Kunden zu lösen.

Wir bieten konsequent apothekengerechte All-Risk-Versicherungsbedingungen mit einem kompetenten Vor-Ort-Service und dem Dienstleistungs-Background aller Apotheker- und Apothekenexperten in unserem Netzwerk.

Unser Know-how ist Ihr Nutzen

  • Sie bekommen eine vollständige Beratung in „Apothekerisch“ statt in „Versicherungschinesich“. Dazu gehört auch eine Apothekenbegehung zur Dokumentation der vorhandenen Risiken.
  • Sie erhalten einen Versicherungsschutz, der alle versicherbaren Risiken umfasst und den eine „normale“ öffentliche Apotheke haben muss. Gleichzeitig können wir alle bekannten Sonderrisiken einschließen, sofern diese für Ihre Unternehmen relevant sind.
  • Sie haben einen ständigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe, der Ihnen gegenüber für seinen Rat haftet und der sich im Schadensfall um die fach- und sachgerechte Regulierung kümmert. Übrigens: Wir garantieren die Auszahlung innerhalb von 14 Tagen!
  • Bei Großschäden übernimmt unser Experte die Koordination der spezialisierten Hygienesanierer und aller sonstigen notwendigen Maßnahmen, um eine drohende Betriebsunterbrechung zu vermeiden oder eine unabwendbare Unterbrechung so schnell wie möglich zu beenden.
  • Für alle sonstigen Projekte, die wir auf dieser Webseite beschreiben, steht Ihnen dieser Ansprechpartner ebenfalls zur Seite und vermittelt Ihnen geeignete Lösungspartner aus unserem Netzwerk. Auf Wunsch begleitet und koordiniert er auch die Projektumsetzung mit Ihnen gemeinsam.

So einfach kann Versichern sein. Gönnen Sie sich Ordnung, Laufruhe und Service in allen Fragen rund um die richtige Absicherung.

Ihre Anfrage "apothekengerechte Versicherung"