service 42 versicherungen fuer heilberufe DenPhaMedVersicherungen für Heilberufe

Versicherungen begrenzen Risiken ihrer Kunden, um diese vor einer überdurchschnittlichen Belastung durch Schadensfälle zu schützen. Je nach Strategie und Zielgruppe eines Versicherungsanbieters, kann der Schutz eher allgemein oder spezifisch definiert sein.

Die Wahl der Strategie hängt im Wesentlichen von der Größe der zugrunde liegenden Grundgesamtheit ab. Generell werden Tarife so gestaltet, dass sie eine möglichst große Zielgruppe ansprechen. Für Standard-Gewerbetarife sind das meist alle Betriebe Deutschlands. Sie sind deshalb entsprechend allgemein formuliert, damit möglichst viele Gewerke und Branchen damit abgedeckt sind.

Doch dadurch leidet die Zielgenauigkeit, denn allgemeine Beschreibungen öffnen Interpretationsspielräume. Das ist jedoch für alle Tätigkeiten ungeeignet, die spezielle berufs- oder standesrechtliche Vorgaben zu beachten haben. Das gilt zum Beispiel für Jäger, die mit Waffen umgehen, oder internationale Spediteure, die einen grenzüberschreitendenden Warenverkehr abwickeln, oder Gerüstbauer, die ein höheres Unfallrisiko haben, und viele andere Berufe mehr – nicht zuletzt alle Gesundheitsdienstleister.

Heilberufe sind nicht gleich Heilberufe

Fachärzte brauchen
spezifischen Schutz
für ihre Fachrichtung

Fachärzte und besonders spezialisierte Zahnärzte sowie Kieferchirurgen, die heute noch eine  allgemeine Gewerbepolice haben, können nicht standesgerecht versichert sein – zumindest nicht rechtsverbindlich. Sie sollten ihre Versicherung dringend anpassen lassen.

Hausärzte sollten
keine höheren
Risiken bezahlen

Hausärztlich niedergelassene Mediziner wiederum haben, abgesehen von der kleinen Chirurgie, in aller Regel so gut wie keine Facharztrisiken abzudecken. Deshalb zahlen sie in sogenannten „Ärzte-Policen“ oft etwas zu viel, weil größere Risiken anderer mitzutragen sind.

Mit Arzt-Police
deutlich am Ziel
vorbei versichert

Bei generellen Heilwesen-Policen dominieren immer die Großrisiken: Mit rund 300.000 potentiellen Kunden schauen die Versicherungen vor allem auf Ärzte. Die 20.000 Apotheken fallen dagegen nicht ins Gewicht, und die 2.000 Sanitätsfachhäuser erst recht nicht.

AVB und BVB – keine schöne, dafür aber wichtige Lektüre

Die versicherten Risiken sowie der generelle Umfang des Versicherungsschutzes ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Abweichungen davon haben in Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) niedergelegt zu sein.

service 42 versicherung heilberufe avb bvb DenPhaMedAlles andere gilt im Zweifel nicht. Doch im sogenannten „Kleingedruckten“ der allermeisten gewerblichen Sachversicherungstarife – und davon gibt es hierzulande tausende – findet sich meist kein Wort zu besonderen ärztlichen Risiken, geschweige denn zu den noch spezifischeren aus dem Apothekenrecht.

So gibt es oft nur uneingeschränkten Versicherungsschutz, wenn „kein Verstoß gegen Vorschriften“ vorliegt. Grobe Fahrlässigkeit ist meist ausgeschlossen, was gerade für Heilberufe ein häufiges Problem darstellt. Und kühlpflichtige Medikamente sind nicht selten nur dann mitversichert, wenn der Kühlschrank „ständig gewartet und gepflegt“ wird.

Frage: Welcher Schaden im Heilwesenbereich kollidiert nicht mit einer der zigtausenden Vorschriften, wann ist grobe Fahrlässigkeit wirklich ausgeschlossen, und welche Technik wird eigentlich ständig gewartet? Das sind nur drei von vielen Vertragsformulierungen, die Heilberufler nicht unterschreiben sollten.
Ergo: Alle Heilberufler, die eine solche allgemeine Gewerbepolice haben, können aus diesen und vielen weiteren Gründen nicht standesgerecht versichert sein – zumindest nicht rechtsverbindlich.

service 42 versicherung heilberufe arzttarife DenPhaMedHeilwesentarife: meist Arzttarife

Natürlich gibt es Policen nur für Mitglieder der Heilberufe. Bei deren Konzeption richten sich Versicherer jedoch üblicherweise an drei Orientierungspunkten aus:

  • die größte Teilgruppe (= Ärzte),
  • die höchsten Einzelrisiken (= Fachärzte, insbesondere Chirurgen, Kieferchirurgen, Orthopäden, Anästhesisten sowie Apotheker mit Zytostatika-Herstellung oder Standardzulassungen und Gynäkologen mit Geburtshilfe sowie Schönheitschirurgen),
  • die teuersten Praxen mit der modernsten Medizintechnik (= siehe oben).

Da Heilwesen- oder Ärztetarife zumindest implizit auf diese Berufsgruppen abgestellt sind, stehen alle marktüblichen Zielgruppentarife für Gesundheitsberufe unter dem Verdacht, auch preislich auf diese besonderen Arztrisiken kalkuliert zu sein. Was nicht zu beanstanden ist, denn diese besonderen Risiken müssen natürlich so umfassend wie möglich geschützt sein.

Damit sind sie jedoch automatisch nicht zwingend angemessen beispielsweise für niedergelassene Hausärzte, Apotheken und Sanitätsfachhäuser. All diese Gesundheitsberufe haben entweder geringere Risikopotentiale, sie würden also in einer Versichertengemeinschaft mit den höheren Risiken wahrscheinlich relativ zu hohe Prämien bezahlen (vor allem dann, wenn die betreuenden Versicherungsvermittler keine adäquate Wertermittlung durchgeführt haben) oder aber – wie insbesondere bei Apotheken, aber auch bei Zahnärzten – es gibt bestimmte Risiken, die Humanmediziner so nicht haben und die dann neben nicht rechtsverbindlich, sondern bestenfalls konkludent mitversichert sind. Eine rechtlich deutlich schwächere Position.

Risikoärmere Ärzte brauchen andere Tarife

Auf der anderen Seite der Risikoskala stehen Hausärzte, hausärztlich niedergelassenen Internisten, Urologen (so lange sie keine religiös motivierten Beschneidungen oder ähnliche Eingriffe vornehmen) und viele andere Ärzte mit deutlich geringerem Risiko. Da sie aber in einer Versichertengemeinschaft mit allen Ärzten sind, ist bei ihnen zu prüfen, ob ihre Policen vom Preis-Leistungsverhältnis her eigentlich zu ihnen passen. Rein versicherungsmathematisch gedacht, dürfte das eher nicht der Fall sein. Ihre Anfrage: Versicherungsrevision Arzt/Zahnarzt

Apotheken brauchen eigene Versicherungstarife

Apotheken
brauchen eigene
Versicherungstarife

Bei Apotheken können allgemeine Heilwesenpolicen nie passen, denn die besonderen Bestimmungen das Apothekenrechts – insbesondere die Apothekenbetriebsordnung – kollidieren an so vielen Stellen mit dem Versicherungsrecht, dass es für Apothekeninhaber absolut angeraten ist, nur spezielle Apotheken-Policen zu zeichnen, die die speziellen berufsständischen Risiken expressis verbis rechtsverbindlich absichern.

Denn bei Revisionen gibt es kein Vielleicht oder Eventuell. Kein Apotheker würde jemals gegen Auflagen seines Pharmazierates oder Amtsapothekers verstoßen. Auch dann nicht, wenn es das „Kleingedruckte“ im Versicherungsvertrag ausdrücklich so verlangt. Deshalb sollte jede Apothekeninhaberin und jeder Apothekeninhaber prüfen, ob die bestehende Versicherung die relevanten apothekenspezifischen Risiken abdeckt.

Ihre Anfrage: Versicherungsrevision für Apotheken

Sanitätsfachhäuser brauchen Handel und Heilwesen gleichzeitig

Sanitätsfachhäuser
sind Handel und
Heilwesen gleichzeitig

Sanitätsfachhäuser sind Grenzgänger zwischen Handel und Handwerk einerseits und den Gesundheitsberufen andererseits. Sie verkaufen Handelsware, stellen Hilfsmittel her, passen diese an und geben sie ab, bieten begleitenden Service und nehmen Rezepte in Empfang. Viele haben auch noch eindrucksvolle Fuhrparks für Lieferungen und Hausbesuche angegliedert. Vieles davon ist mit reinen Handwerkspolicen zumindest nicht hinreichend abgesichert. Meist betrifft es die Rezeptwerte und die Transportwerte, den Warenaustausch zwischen Filialen sowie Eigenschäden.

Früher gab es in jedem Ort einen orthopädischen Schuhmacher und in jeder Stadt einen Orthopädie-Techniker. Heute sind aus vielen Einzelbetrieben große regionale Versorger geworden. Haben auch die Policen diese Entwicklung mitvollzogen? Und sind alle Filialen gleich gut abgesichert?

Ihre Anfrage: Versicherungsrevision für Sanitätsfachhäuser



Natürlich hat auch jeder Heilberufler das Recht, nicht berufsgerecht versichert zu sein. Aber wir sind der Meinung, dass jeder Versicherte vor dem ersten Schaden wissen sollte, dass seine Absicherung Lücken hat. Deshalb: Lassen Sie einen Versicherungscheck machen. Gerne auch von einem unserer Experten in Ihrer Nähe. Für Praxis- und Apothekeninhaber kostenlos, dafür aber verbindlich im Ergebnis. Ihre Anfrage: Versicherungscheck