arztpraxen 611 demographischer wandel DenPhaMedDemografischer Wandel und Ärzteschaft

Die Feminisierung des Medizinerberufes und die Kammerversorgung

Der steigende Frauenanteil in Arztberufen hat Auswirkungen auf viele Bereiche. Insbesondere werden Ärztekooperationen deutlich attraktiver als Einzelpraxen, die Nachfrage nach Teilzeitmodellen boomt, während das Interesse an klassischen Einzelpraxen nachlässt, was wiederum die Nachfolgersuche deutlich erschwert. Und es zeigen sich bereits heute Auswirkungen, die aber bei weitem nicht ausschließlich mit einem höheren Frauenanteil erklärt werden können, auf Versorgungswerke von Ärztekammern.

Die Kammerversorgungen sind in den vergangenen Jahren aus mehreren Gründen unter Druck geraten. Mit der allgemein gestiegenen Lebenserwartung werden längere Rentenleistungen fällig, was Versorgungswerke (VSW) höher belastet. Niedrige Zinsen und ein insgesamt schwieriger Finanzmarkt erleichtern eine Finanzierung der Leistungen nicht. Dazu kommen Erwerbsbiografien, die zunehmend variabler und unstetiger werden. Dies stellt Versorgungswerke vor Probleme. Sie wollen wissen, was diese Veränderungen für Ihren Ruhestand bedeutet? Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Unsere Experten prüfen Ihre Ansprüche.

Altersstruktur und die Versorgungswerke

steigende Lebenserwartungen

Insgesamt werden die Deutschen immer älter. Und die Mitglieder der Freien Berufe sind statistisch gesehen immer auf das obere Ende der aktuellen Sterbetafel abonniert. Mit diesen besonders langen und weiter steigenden Lebenserwartungen der Versicherten gehen länger zu finanzierende Rentenlaufzeiten einher.

Versorgungskosten

Der stetig und deutlich steigende Frauenanteil in der Mitgliederstruktur aller Versorgungswerke verstärkt das demographisch bedingte Finanzierungsproblem noch einmal um die Versorgungskosten für mehrere Jahre. Denn die im Schnitt deutlich höhere Lebenserwartung von Frauen ist natürlich einzukalkulieren.

Arbeitsplatz

Männer wechseln den Arbeitsplatz meist für die Karriere, Frauen immer noch eher für die Familie. Damit stehen Beiträge weiblicher Mitglieder unter doppeltem Kalkulationsrisiko: dem der weiblichen Erwerbsbiografien und dem der Berufsplanung ihrer Ehepartner – mit allen Konsequenzen für die Beitragsplanung.

Ähnliche Einnahmen, mehr Versorgungsfälle

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein weiterer Aspekt, der zu betrachten ist. Jedenfalls stellen die Erwerbsbiografien von Frauen auch die Ärzte-Versorgungswerke vor große Herausforderungen. Denn häufig sind Frauen diejenigen, die bei einer Familiengründung für die Kindererziehung zu Hause bleiben oder zumindest beruflich eine ganze Weile zurückstecken.

Je mehr Teilzeitjobs vor allem durch Frauen nachgefragt werden, desto größer wird bei annähernd gleichem, maximal jedoch leicht steigendem Beitragsaufkommen die Anzahl mitversicherter Angehöriger. Denn wenn sich zwei oder gar drei Ärztinnen einen Arbeitsplatz teilen, was heute schon häufig der Fall ist, dann sind von den Beiträgen dieses Arbeitsplatzes auch drei Familien versorgungsberechtigt.

Versorgungswerke stellen sich auf neue Lage ein

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Die Ärzte-Versorgungswerke reagieren auf die signifikant volatileren Beschäftigungsverhältnisse und deutlich veränderten Altersstrukturen – je nach demografischer und wirtschaftlicher Situation im Kammergebiet – bereits heute mit unterschiedlichen Maßnahmen.

Viele Satzungen ärztlicher Versorgungseinrichtungen haben in Verbindung mit der aktuellen Niedrigzinsphase, aber eben auch im Hinblick auf den demographischen Wandel zwischenzeitlich das Renteneintrittsalter ab einem bestimmten Geburtenjahrgang bis auf 67 Jahre erhöht.

Dabei unterscheiden sich die Alterskohorten der einzelnen Versorgungswerke, für die das Renteneintrittsalter sukzessive von Jahrgang zu Jahrgang angehoben wird, zum Teil deutlich voneinander, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen.

Versorgungswerk A:

Hier ist die Jahrgangsstaffel
sehr kurz gefasst:

Altersruhegeld erhält ein Mitglied im VSW A, wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist (Altersgrenze). Die Altersgrenze erhöht sich für alle Jahrgänge ab 1950 von 65. Lebensjahr und 2 Monaten schrittweise bis zum Jahrgang 1961 und jünger auf die Vollendung des 67. Lebensjahres.

Versorgungswerk B:

Hier ist die Jahrgangsstaffel
sehr weit gefasst:

Im VSW B sieht die Staffelung deutlich anders aus. Hier erhalten Mitglieder aller Jahrgänge vor 1947 ein Altersruhegeld ab dem 65. Lebensjahr und einem Monat. Diese Altersgrenze erhöht sich schrittweise bis zum Jahrgang 1964 auf die Vollendung des 67. Lebensjahres.

Versorgungswerk C:

Verschiebung des Regelalter
erst für jüngere Jahrgänge:

Im VSW C gibt es eine wiederum andere Anpassung. Hier beginnt die Verschiebung der Altersgrenze des 65. Lebensjahres erst für alle Jahrgänge ab 1954 und reicht bis zum Jahrgang 1977. Erst dann ist die Altersgrenze ab der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.

Wie Sie sehen gibt es von Kammer zu Kammer einige, zum Teil gravierende Unterschiede. Sie wollen wissen, was das in Detail für Ihre Kammerversorgung bedeuten kann? Dann kontaktieren wir Sie gerne direkt. Wir benötigen für eine realistische Einschätzung lediglich einige Informationen zu Ihrem Kammerbezirk oder Ihren bisherigen Kammerzugehörigkeiten. Zur Anfrage