arztpraxen 717 haftungsursachen DenPhaMedHaftungsursachen: Typische Haftpflicht-Schadensbeispiele

Von gestohlenen Patientenakten bis zu unerkannten Krankheiten

Haftpflicht heißt immer, dass Dritte Ansprüche stellen. Im Falle von Arztpraxen sind das in der Regel Patienten, die sich falsch oder schlecht behandelt fühlen. Oft sind derartige Klagen unbegründet, doch selbstverständlich unterlaufen auch Ärzten mitunter Fehler. Die können gravierende Konsequenzen für Patienten nach sich ziehen. Und wenn Betroffene ihren Arzt oder ihre Ärztin auf Schmerzensgeld beziehungsweise Schadenersatz verklagen, können auf die behandelnden Ärzte immense Kosten zukommen.

Erschwerend kommt dabei hinzu, dass manche Fehler nicht direkt erkannt werden, sondern erst im Lauf der Jahre offenbar werden – etwa bei einer unerkannten Krankheit. Wenn es dazu kommt, sollten Schäden rechtsverbindlich und in ausreichender Höhe versichert sein.

arztpraxen 717 haftungsursachen falle alte police DenPhaMedEine besonders tückische Falle kann in älteren Haftpflicht-Policen stecken, die noch aus dem letzten Jahrhundert stammen. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass der Berufshaftpflicht eine komplett veraltete Sterbetafel zugrunde liegt. Diese ist dann weiterhin die vertragliche Regulierungsgrundlage im Schadenfall.

Urteile in Haftungsprozessen richten sich aber nach aktuellen Sterbetafeln, die die höhere Lebenserwartung berücksichtigen. Wird der Versicherungsnehmer zu einer lebenslangen Rentenzahlung verurteilt, dann reicht die Haftpflichtsumme vermutlich nicht aus. Der Versicherungsnehmer könnte also für einen Teil des Schadens selbst aufkommen müssen.

Auch deshalb sollte jede Haftpflichtpolice mindestens alle 10 Jahre überprüft werden. Wir vergleichen die hinterlegte Sterbetafel für Sie mit der aktuellen. Ihre Anfrage: Sterbetafel-Haftpflicht (Mail an Zentralbüro)

Zur Illustration der großen Bandbreite von Haftpflichtthemen haben wir einige Schadenfälle bei Ärzten gesammelt, die verdeutlichen, welche Schadensszenarien in der Vergangenheit Realität geworden sind und jederzeit wieder Wirklichkeit werden können.

Gestohlene Rezepte

Rezepte mit Praxisstempel sollten von Ärzten gut gesichert verwahrt werden. Denn wenn Langfinger diese Rezepte entwenden und missbräuchlich verwenden, können auf die betroffenen Ärzte Schadensersatzforderungen zukommen. In solchen Fällen operieren Krankenkassen nämlich schnell mit dem Vorwurf, dass gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen wurde. Zudem sind auch noch berufsrechtliche Maßnahmen möglich. Um Sanktionen zu verhindern, müssen betroffene Ärzte und Ärztinnen nachweisen, dass sie nicht gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Dieser Nachweis ist aber gar nicht so leicht zu erbringen.

Feuer in der Praxis

arztpraxen 717 haftungsursachen feuer praxis DenPhaMedEin Brand in einer Praxis ist einerseits selten, andererseits jedoch besonders gefährlich, wenn die Praxis zum Beispiel in einem großen Ärztehaus oder einer Klinik liegt.

Brände an solch neuralgischen Stellen führen in aller Regel zu großräumigen Sperrungen.

Alle anderen Ärzte, die Klinik oder andere Gesundheitsdienstleister wie Apotheken, Sanitätsfachhäuser oder Labore müssen dann ihre Arbeit einstellen und haben Anspruch auf Schadenersatz. Da kommt so manche Haftpflichtsumme schnell an Ihr Limit.

Vertreter-Haftung

Ob Urlaub, Unfall oder längere Krankheit: In so gut wie allen kleinen Arztpraxen werden hin und wieder externe Vertreter benötigt. Doch kaum jemand spricht mit seiner Vertretung über die Haftpflicht-Frage. Im eigenen Interesse ist es angeraten, dass die bestehende Praxis-Haftpflicht immer auch für Vertreter gilt.

Schäden während des Studiums

arztpraxen 717 haftungsursachen schaeden studium DenPhaMedRecht viele Kinder von Ärztinnen oder Ärzten entscheiden sich auch für den Berufsweg ihrer Eltern.

Im Studium lernen sie dann an teurer Medizintechnik.

Wenn dabei etwas in die Brüche geht, verlangt die Hochschule üblicherweise Ersatz.

Natürlich könnte das dann ein Fall für die Privat-Haftpflicht sein.

Viel einfacher und besser jedoch ist der Einschluss solcher Risiken in der Praxis-Police. 


Wie breit ist Ihr Haftpflichtschutz angelegt?

Arzt-Haftpflicht ist immer zunächst eine Frage der versicherten Summe – wir empfehlen ein Minimum von 5 Mio. Euro für Allgemeinmediziner und je nach Fachrichtung dann entsprechend mehr. Mehr

arztpraxen 717 haftungsursachen haftpflichtschutz DenPhaMedDann ist es aber zweitens auch eine Frage der mitversicherten Tatbestände – in unseren Beispielen geht es um Krankenkassenforderungen, Feuerhaftung, externe Vertreter sowie mitversicherte Familienangehörige.

Das sind Haftpflicht-Randthemen, die jedoch bei Ärzten zumindest auf ihre Bedeutung überprüft werden sollten. Unsere Haftpflicht-Experten sind bereit (Mail an Zentralbüro)