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Betriebsunterbrechung

Feuer und Wasser: existenzielle Bedrohungen für jede Apotheke

Großschäden bedrohen oft die berufliche Existenz von Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhabern. Das liegt aber meist nicht an den schwerwiegenden Schäden selbst, die durch Feuer, meist aber durch Wasser – sei es Überschwemmung, Starkregen, Hoch- oder Löschwasser – ausgelöst werden können. Hauptursache vieler übermäßig langer und damit existenziell bedrohlicher Betriebsunterbrechungen sind vielmehr schlechte, unsachgemäße oder zu spät in Angriff genommene Sanierungsarbeiten.

Zudem ist nach jeder Betriebsunterbrechung in Apotheken eine Wiedereröffnungsrevision vorgeschrieben. Diese stellt jedoch ein weiteres und ausschließlich apothekentypisches Risiko dar, weil eine nicht erfolgreiche Revision die Betriebsunterbrechung so lange fortdauern lässt, bis der zuständige Pharmazierat oder Amtsapotheker zufrieden ist. Das passiert natürlich häufiger, wenn die beauftragten Firmen eine nicht sonderlich hygienegerechte Sanierung durchgeführt haben. Denn nicht ordnungsgemäß und umfassend bekämpfte Feuchtigkeit in Räumen bietet Schimmelpilzen, Bakterien und Fäulnis alle Chancen, sich festzusetzen. Diese Gefahr wird gemeinhin unterschätzt.

Hygieneschäden müssen fachmännisch behoben werden

apotheken betriebsunterbrechung hygrieneschaeden DenPhaMedHygienenachweise nach einem Schaden sind üblicherweise Gutachten über Pilze, Sporen und Bakterien. Auch Luftfeuchtigkeitsmessungen werden mitunter gefordert. Zeigt sich, dass nach einem größeren Schaden mit Feuer, Wasser, chemischen oder biologischen Emissionen Reparaturen, Sanierungs- oder Reinigungsarbeiten nicht fachmännisch ausgeführt wurden, weil Hygieneanforderungen missachtet wurden, bleibt die Apotheke geschlossen. Diese Gefahr ist gerade deshalb so groß, weil speziell geschulte und zertifizierte Unternehmen in aller Regel teurer sind als weniger qualifizierte Firmen. Die Versicherer kommen aber bedingungsgemäß meist nur für den billigsten Anbieter auf. Für Apothekerinnen und Apotheker kann das teuer werden.

Apotheker sollten deshalb gegenüber der Versicherung auf spezialisierte Fachsanierer bestehen, die nach den Standards der DIN EN ISO 9001 arbeiten.  

Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die Apothekern helfen, einen Hygieneschaden besser zu meistern. Zum Download

Feuerhaftung – Wenn der Bahnhof stillsteht

Die Standorte, an denen man Apotheken üblicherweise findet, sind Innenstadtbereiche, oft auch Altstadtbezirke mit einer engen und dichtgedrängten historischen Bebauung – nicht selten Fachwerkhäuser. Andere bevorzugte Orte sind Ärztehäuser, Bahnhöfe und Einkaufszentren. Alle haben eine Gemeinsamkeit: Bei einem Brand können Flammen leicht auf die Nachbarschaft übergreifen. Der finanzielle Schaden steigt schnell ins Unermessliche.

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Beispiel Bahnhof: Wegen der möglicherweise durch Medikamentenrückstände kontaminierten Rauchentwicklung wird die Umgebung gesperrt – auch der Zugverkehr. Bis der Brand gelöscht ist und die Feuerwehr ihre Ausrüstung zusammengeräumt hat, sind drei Stunden schnell vergangen. Wie hoch dürfte die Rechnung der Bahn für die drei Stunden Betriebsausfall sein? Und wie groß ist der zusätzlich geltend gemachte Verlust aller anderen Mieter im Bahnhof?

Wer für Ertragsausfälle anderer Unternehmen in Haftung genommen wird, läuft ohne adäquate Absicherung mit entsprechender Versicherungssumme schnell Gefahr, trotz Haftpflicht auf einem Schuldenberg sitzenzubleiben. Mit Blick auf die oft sehr exponierte Lage von Apotheken erscheint daher eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro angemessen. Sie wollen wissen, wie Ihre Apotheke gegen Feuerhaftung abgesichert sein sollte? Zur Anfrage

Wasserschäden deutlich häufiger als Feuer

Auch Wasser kann zu Großschäden führen, die eine Apotheke für längere Zeit stilllegen. Neben Wasserrohrbrüchen sind vor allem ungewöhnliche Wetterereignisse eine Quelle der Gefahr, die aufgrund klimatischer Veränderungen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Starkregen, Flüsse und Bäche, die über Ufer treten, oder Kanäle, die von plötzlich auftretenden Wassermassen überfordert werden, können verheerende Schäden anrichten – gerade auch in Apotheken, die bekanntermaßen strenge Hygiene-Auflagen einhalten müssen. 

Da in den vergangenen Jahren Extremwetterlagen mit beispielsweise Starkregen und Überflutungen immer häufiger auftreten und dieser Trend sich aller Voraussicht nach fortsetzt, gewinnt diese Gefahr in Zukunft zusätzlich an Bedeutung. 

Hochwasser führen in der Regel immer zu Großschäden, können aber selbstverständlich nicht an jedem Ort auftreten. Apotheken, die abseits von Gewässern liegen, oder in optimal gesicherten Innenstädten, haben dieses Risiko beispielsweise nicht. Deswegen ist die konkrete Gefahrenlage jeder Apotheke individuell zu ermitteln.

Betriebsunterbrechung: Ein Drittel des Jahresumsatzes ist angemessen

Eine Betriebsunterbrechung ist immer eine doppelte Belastung. Die alltäglichen Kosten fallen weiterhin an, aber es können keine Einnahmen erwirtschaftet werden. Jeder Tag Betriebsunterbrechung bedeutet also ein dickes Minus. Dass sich Kunden während einer Schließung mitunter eine andere Stammapotheke suchen, macht die Sache nicht besser.

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Unglücklicherweise kommt es nach einem Schadensfall in Apotheken häufiger zu Betriebsunterbrechungen, und diese dauern länger als bei den meisten anderen Unternehmen. Doch das wird von vielen Versicherungspolicen nicht ausreichend berücksichtigt. Daher sind die Versicherungssummen, die bei einer zeitweiligen Schließung zur Verfügung stehen, oft sehr knapp bemessen. Das ist aber nicht die einzige Lücke.

Der Klimawandel führt immer häufiger zu Extremwetterlagen. Deshalb sollte, soweit versicherbar, jede Apotheke auch für den Fall einer Betriebsunterbrechung durch Elementarschäden versichert sein. Achtung: Oftmals werden diese Schäden nur mit reduzierten Summen oder lediglich auf Anfrage gegen Aufschlag mitversichert.

Üblicherweise sind Inhaltsversicherungen nur für kürzere Betriebsunterbrechungen konzipiert. Meist ist der Rohertrag bis zur maximalen Versicherungssumme von einer Million Euro versichert. Da dieser Betrag aus unserer Erfahrung jedoch den tatsächlichen Schließungszeiträumen nicht gerecht wird, sollte mit einer größeren Versicherungssumme gerechnet werden. Hier hat sich bei Apotheken ein Richtwert von rund einem Drittel des Jahresumsatzes bewährt.

Wirklich gut abgesichert ist daher nur derjenige, der von seinem Versicherer zugesichert bekommt, dass für die Sanierung größerer Wasserschäden entsprechend qualifizierte Firmen beauftragt werden dürfen und dass eine Betriebsunterbrechung bis zur erfolgreichen Wiedereröffnungsrevision andauert und dieser Zeitraum nach einem versicherten Sachschaden auch mitversichert ist.

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