arztpraxen 12 planung praxisverkauf DenPhaMedPlanung Praxisverkauf - Keine Praxisabgabe ohne Planung

Der Verkauf des eigenen Sitzes sollte möglichst frühzeitig beginnen

Eine eigene Arztpraxis ist der Traum vieler junger Medizinstudenten. Die eigene Praxis kann aber auch viele schlaflose Nächte bereiten, wenn Ärzte oder Ärztinnen einen Generationswechsel einläuten wollen, jedoch keinen Interessenten finden können. Es droht in solchen Fällen meist das Wegbrechen einer fest eingeplanten Säule der Altersversorgung. Damit das nicht geschieht, sollten niedergelassene Ärzte die Abgabe der Praxis lange im Voraus planen. So können auch schwierige Übergaben gemeistert und rechtliche Hürden genommen werden.

Gerade Praxen, die sich jenseits der 1A-Lagen befinden, deren Räumlichkeiten von unterdurchschnittlicher Größe sind oder Landarztpraxen in strukturschwachen Räumen können – wenn überhaupt – oft nur unter großen Schwierigkeiten und nicht selten zu sehr viel schlechteren Konditionen, als vom abgebenden Arzt gehofft, verkauft werden. Eine weitere Gefahr für abgebende Mediziner stellen Schließungen durch den Zulassungsausschuss dar.

Lange Zeit war der Entzug der Kassenzulassung bei Nichtausübung des ärztlichen Berufs eine eher theoretische Gefahr, doch das hat sich geändert. Heutzutage besteht laut Paragraf 95, Absatz 6 des SGB V die Pflicht, die Kassenzulassung unter bestimmten Voraussetzungen zu entziehen. Konkret heißt es: „Die Zulassung ist zu entziehen, wenn ihre Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, der Vertragsarzt die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht mehr ausübt oder seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt. Der Zulassungsausschuss kann in diesen Fällen statt einer vollständigen auch eine hälftige Entziehung der Zulassung beschließen.“ Praxisinhabern droht also nicht nur der Verlust der eigenen Lebensleistung, sondern auch ein nicht mehr gut zu machender Schaden für die Altersversorgung. Solche Risiken können bei einer guten und rechtzeitigen Planung des Praxisverkaufs berücksichtigt und abgewendet werden.


Für eine Praxisübergabe ist ausreichend Vorlauf nötig

arztpraxen 12 planung praxisverkauf praxisuebergabe DenPhaMedUm zu einem Verkaufsergebnis zu kommen, das den abgebenden Arzt oder die abgebende Ärztin zufriedenstellt, sollten mindestens zwei Jahre Vorlauf für Vorbereitungen und Planung eingerechnet werden, mitunter sind auch bis zu fünf Jahre nötig.

Die wichtigste Aufgabe in dieser Phase ist es, die zum Verkauf stehende Praxis für Nachfolger attraktiv zu machen. Entspricht eine Praxis nämlich nicht den Anforderungen und Wünschen der potenziellen Nachfolger, bleibt sie unverkäuflich. Und da keine Praxis wie die andere ist, muss für jede Praxis eineigenes Konzept erstellt werden.

Viele Ärzte fragen sich, warum sie gegen Ende des Berufslebens noch Geld in ihre Praxis investieren sollten. Das kann ja auch der Nachfolger oder die Nachfolgerin tun, könnte man meinen. Das ist aber ein Trugschluss. Denn eine Praxis mit Investitionsstau lässt sich deutlich schwerer verkaufen als eine gut in Schuss gehaltene. Zudem drücken notwendige, aber unterlassene Modernisierungsmaßnahmen selbstverständlich den Verkaufspreis.

arztpraxen 12 planung praxisverkauf praxisuebergabe vorlauf DenPhaMed

Darüber hinaus kommt bei Praxen mit Renovierungsstau noch ein weiteres Problem hinzu: Das Durchschnittsalter von niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen liegt bei mehr als 50 Jahren.

Allgemein wird erwartet, dass bis 2020 rund 50.000 Praxen zum Verkauf stehen werden. Für diese Menge an Praxen dürfte es aber nicht ausreichend viele Käufer geben. Das heißt, viele abgebende Ärzte werden wohl ohne Nachfolger bleiben.

In aller Regel werden das diejenigen Ärzte und Ärztinnen sein, die ihre Praxis haben veralten lassen.

Denn wenn Käufer die Wahl haben, nehmen Sie lieber eine Praxis, die alle wichtigen Teilbereiche eindeutig dokumentiert hat und bei der der zwingend notwendige Anpassungsbedarf überschaubar bleibt.

 

Der Anfang: Die Prüfung der Ausgangssituation

arztpraxen 12 planung praxisverkauf pruefung DenPhaMed

Abgebende Ärzte sollten zu Beginn der Nachfolgeplanung die eigene Ausgangsposition klären, um den eigenen Bedarf an Anpassungsmaßnahmen zu bestimmen. Die Leitfrage für diese Überlegungen lautet: „Ist meine Praxis für Nachfolger attraktiv?“ Besondere Beachtung sollten hier Gesichtspunkte erhalten, wie etwa die Qualität des Standorts, die Wettbewerbssituation, die zu erwartende Entwicklung des Viertels, in dem die Praxis sich befindet, sowie die Praxis selbst mit ihrer Ausstattung und Einrichtung.


Die Schätzung des Praxiswerts

Nach dieser Einschätzung sollte der Praxiswert, der sich aus dem Substanz- und aus dem ideellen Wert zusammensetzt, in den Fokus der Betrachtung rücken.

  • Ist die Praxis überhaupt veräußerbar?
  • Entspricht der mutmaßliche Verkaufserlös meinen Vorstellungen?

arztpraxen 12 planung praxisverkauf schaetzung DenPhaMed

Falls eine oder beide Fragen mit einem Nein beantwortet werden müssen, stellt sich die Frage, welche Investitionen nötig sind, um dem Verkaufsziel näherzukommen.

Zu beachten ist, dass der ermittelte Praxiswert, immer nur eine Orientierungsgröße sein kann. Oft wird auch eine Art Zielkorridor ermittelt mit einem minimalen und einem maximalen Verkaufserlös. Letztendlich ausschlaggebend ist aber die Nachfrage.

In Ballungsgebieten kann bei Praxen in guter Lage mitunter sogar von einem Nachfrageüberhang gesprochen werden. In solchen Situationen ist es manchmal auch möglich, einen Verkaufswert zu erzielen, der über dem ermittelten Praxiswert liegt.

Anders sieht es aus, wenn die Nachfolgersuche auf wenig Resonanz stößt. Hier ist es durchaus möglich, dass beim Verkaufspreis Abstriche gemacht werden müssen. Denn der ermittelte Praxiswert ist das eine. Aber es muss immer auch noch einen Käufer geben, der bereit ist, den Preis zu zahlen.

arztpraxen 12 planung praxisverkauf schaetzung praxiswers DenPhaMedDeshalb sollte für jede Praxis eine individuelle Strategie entwickelt werden, die unter Berücksichtigung der objektiven Ausgangsbedingungen und den Wünschen des abgebenden Arztes ein Konzept entwickelt, mit dem ein möglichst optimales Ergebnis erzielt werden kann.

Wird dann ein Nachfolger mit eigenen Vorstellungen gefunden, sind unter Umständen weitere konzeptuelle Anpassungen nötig.

Schließlich steigt üblicherweise die Zahlungsbereitschaft eines Nachfolgers, wenn ein Praxisinhaber den Wünschen seines Nachfolgers entgegenkommt und sein Vorgehen mit dem Käufer abstimmt.


Nachfolgersuche: Verschiedene Wege zu einem Ziel

Sofern die Praxis nicht innerhalb der Familie weitergegeben wird, muss ein Außenstehender gefunden werden. Hier kommen mehrere Möglichkeiten infrage. Manchmal gibt es in der Praxis einen angestellten Arzt als Kandidaten. In solchen Fällen empfehlen sich nicht selten Übergangskooperationen, so dass der Inhaberwechsel schrittweise durchgeführt wird. Mitunter gibt es auch im Bekanntenkreis oder im eigenen Netzwerk Interessenten. Am Ende jedoch müssen alle durch das Nachbesetzungsverfahren.

Potenzielle Nachfolger können selbstverständlich auch über Praxisbörsen gesucht werden und schließlich gibt es professionelle Praxisvermittler, die den gesamten Abgabeprozess optimieren können. Zusätzlich haben Letztere meist den Vorteil, dass sie über ein sehr großes Netzwerk verfügen. Professionelle Praxisvermittler können daher oft leichter und auch mehr Interessenten finden als andere Akteure.

Für Ärzte und Ärztinnen, die eine Praxis übergeben wollen, die auf keine große Nachfrage stößt, oder für Inhaber bzw. Inhaberinnen, die einen möglichst guten Preis erzielen wollen, ist professioneller Praxisvermittler die beste Alternative. Um Erfolg zu haben, sind jedoch einige Kriterien streng zu beachten:

  1. Zuerst mit dem Praxisvermittler sprechen statt erst dann, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind.
  2. Niemals, und erst recht nicht vor dem Votum des Praxisvermittlers, Zeitfenster und Preise nennen.
  3. Die eigenen Vorstellungen hintansetzen und den Planungsprozess vorbedingungslos starten.
  4. Und vor allem: Eher 5 Jahre Vorlauf einplanen als zwei!


Praxisabgabe an Medizinische Versorgungszentren

Eine Besonderheit ist die Abgabe von Vertragsarztpraxen an Medizinische Versorgungszentren (MVZ). In solchen Fällen können sich nämlich Komplikationen ergeben. Diese sollten für eine adäquate Planung bekannt sein, damit im Vorfeld darauf reagiert werden kann. Denn Verkäufe an MVZ dürften künftig öfter vorkommen.

Junge Mediziner bevorzugen laut der Existenzgründungsanalyse des Zentralinstituts der Krankenkassen in zunehmendem Maße kooperative Praxisformen. Mittlerweile entscheidet sich fast jeder zweite Arzt für eine Berufsausübung in einer ärztlichen Kooperation (49,4 Prozent). Wobei im Westen Deutschlands der Anteil bei gut 53 Prozent liegt (2015), im Osten sind es dagegen nur 30 Prozent.

arztpraxen 12 planung praxisverkauf medizinische versorgung DenPhaMedWenn ein MVZ eine Praxis erwirbt, dann soll der KV-Sitz auf das MVZ übertragen werden. Bei einer Übertragung von Arzt oder Ärztin auf ein medizinisches Versorgungszentrum gibt es jedoch Besonderheiten. Grundsätzlich stehen den beteiligten Parteien zwei Übergabe-Varianten offen. Die erste Variante entspricht dem üblichen Nachbesetzungsverfahren. Hier muss das MVZ einen Arzt benennen, der den Vertragsarztsitz übernimmt. Viele Kassenärztliche Vereinigungen verlegen den Vertragsarztsitz automatisch zum Standort der MVZ. Wird dies nicht gewünscht, weil der Standort der niedergelassenen Praxis erhalten bleiben soll, muss sich gemäß §24, Abs. 3 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte das MVZ eine Zweigpraxis oder Filiale genehmigen lassen.

Der Nachteil dieser Variante liegt in der Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens samt Ausschreibung. Denn hier ist immer möglich, dass andere Bewerber um die Nachfolge auftreten, die vom abgebenden Arzt aber nicht erwünscht sind. Dieses Risiko kann jedoch vermieden werden, indem der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin gemäß SGB V, §103, Abs. 4b den Vertragsarztsitz an den Ort des MVZ verlegt und auf seine Zulassung verzichtet, um dann als angestellter Arzt des MVZ weiterzuarbeiten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das MVZ den Sitz des abgebenden Arztes erhält.

Sofern ein MVZ den Vertragsarztsitz eines abgebenden Arztes an dessen Praxisstandort fortführen will, ist dies nur über eine Neugründung einer Zweigpraxis oder Praxisfiliale möglich. Eine solche Neugründung ist genehmigungspflichtig. Dem Zulassungsausschuss ist es hier möglich, zusätzliche Bestimmungen zu erheben: Das können zeitliche Befristungen der Genehmigung oder Beschränkungen der wöchentlichen Arbeitszeit sein. Diese Problematik liegt aber bei beiden Varianten der Praxisübergabe vor.

Abgabekonzepte gibt es nicht von der Stange

Die fast unendlichen Möglichkeiten der Abgabeplanung können wir hier nur andeuten, und wir müssen allgemeiner bleiben, als es uns eigentlich lieb ist. Denn Abgabeplanung von der Stange funktioniert heute nicht mehr. Weil das Angebot nicht mehr flächendeckend als annähernd ähnlich attraktiv empfunden wird und sich die Erwartungen an den Arztberuf signifikant wandeln.

arztpraxen 12 planung praxisverkauf abgabekonzepte DenPhaMedDeshalb funktionieren auch viele standardisierte Möglichkeiten, die beispielsweise von den Kammern, Banken oder Online-Praxisbörsen angeboten werden, immer weniger und oft auch gar nicht mehr, wie sich häufende Berichte über Praxisschließungen wegen vermeintlicher Unverkäuflichkeit beweisen.

Sie suchen für Ihre Praxis mittelfristig einen Nachfolger? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um ein Basis-Konzept für eine gelungene Übergabe zu entwickeln. Unsere Spezialisten stehen Ihnen hier gerne zur Verfügung. Anfrage Basiskonzept Praxisverkauf