zahnarztpraxen 5 zahnarztspezifische versicherungen DenPhaMedZahnarztpraxen richtig versichern

Spezielle Risiken benötigen besonderen Schutz

Der größte Teil des Versicherungsbedarfs von Zahnarztpraxen kann mit einer Arzt-Police oder einer Heilwesen-Police gut abgedeckt werden – sofern die Werte stimmen und es keine Deckungslücken gibt. Aber Zahnärzte haben einige berufsbedingte Risiken, die in diesen Policen eben nicht oder zumindest nicht rechtsverbindlich versichert sind.

Nur um diese speziellen Zahnarzt-Risiken geht es uns hier. Alle anderen praxisrelevanten Versicherungen, die Ärzte wie Zahnärzte betreffen, finden Sie hier

Pech für Astronauten und Glück für Zahnärzte

zahnarztpraxen 5 zahnarztspezifische versicherungen astronauten DenPhaMedHochspezialisierte Professionen sind in aller Regel auch speziellen Risiken unterworfen, die in Standard-Policen nicht berücksichtigt sind, weil sie nur zahlenmäßig kleine Gruppen betreffen – zum Beispiel niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen.

Immerhin: Für Zahnärzte gibt es noch die Möglichkeit einer berufsspezifischen Versicherung.

Anders sieht das bei risikoträchtigen und seltenen Berufen aus. Anschauliches Beispiel sind Astronauten und Astronautinnen. Deren berufsspezifisches Risiko bleibt notgedrungen unversichert.

Standardpolicen gelten für große Grundgesamtheiten: Alle Gewerbetreibenden, Handel, Handwerk, Heilberufe etc. und ihre Bedingungen sind entsprechend allgemein gehalten. Sonderrisiken werden nicht erwähnt, sie sind also möglicherweise konkludent mitversichert – oder eben nicht. Das nähere entscheiden dann die Gerichte. Trotzdem werden Zahnärzte und Zahnärztinnen von Beratern immer wieder in dem Irrglauben bestärkt, dass eine Zahnarztpraxis mit einer Inhaltsversicherung, die nicht speziell für Zahnarztpraxen konzipiert wurde, ausreichend versichert sei.

Weitere Versicherungen, denen Zahnärzte auf den Nerv fühlen sollten, sind die folgenden:

  • Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte Mehr
  • Cyberversicherung für Zahnarztpraxen Mehr
  • Betriebsunterbrechung/Praxisunterbrechung Mehr
  • Technische Versicherung/Dentaltechnik Mehr

Rechtssicherheit statt Prinzip Hoffnung

zahnarztpraxen 5 zahnarztspezifische versicherungen rechtssicherheit DenPhaMedDie Praxisabsicherungsexperten unseres Netzwerkes hingegen legen größten Wert auf Rechtssicherheit.

Denn: Sind die Fakten klar, erspart dass den Praxisinhabern viel Ärger, Arbeit und Kosten. Das hat nichts mit Kollegenschelte zu tun… wir wollen einfach, dass wegen Versicherungsbedingungen kein Arzt oder Zahnarzt vor Gericht ziehen muss.

Am deutlichsten wird das am Beispiel der Behandlungseinheiten in Bezug auf den üblichen Bedingungs-Wortlaut zu den Versicherungswerten. Dieser lautet in aller Regel folgendermaßen:

  • § XY Versicherungswert – Der Versicherungswert der Betriebseinrichtung ist:
  • „1.1 der Neuwert. Dies ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen; maßgeblich ist der niedrigere Betrag;
  • 1.2 der Zeitwert, falls er weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt […] Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand“.


Praxisunterbrechung wegen Versicherungsschaden

Ja… es kann auch brennen… Aber die häufigste Ursache für schadenbedingte Praxisunterbrechungen sind Wasserschäden – bei Bränden dann eben durch Löschwasser. Und hier stellt sich dann sofort eine zweite Frage: Warum ist eine Behandlungseinheit nun möglicherweise nicht versichert oder zumindest nicht rechtsverbindlich? Mehr

Ersatz verlorener Patienten kaum möglich

Weitere „Klassiker“, die unbedingt zu prüfen sind, haben allesamt mit dem Hauptrisiko von Zahnarztpraxen zu tun, das regelmäßig zu existentiellen Problemen führt – besonders in den ersten Jahren der Niederlassung: dem Patientenverlust aufgrund längerer Betriebsunterbrechungen:

Zahnarzt fällt aus, Kosten laufen weiter

Zahnarzt fällt aus,
Kosten laufen weiter

Eine Praxisschließung wegen Ausfall des Zahnarztes birgt dreifaches Risiko: Es werden keine Erträge erwirtschaftet. Die Kosten laufen weiter und es gehen Patienten verloren.
Denn Patienten wechseln höchst ungern ihren Zahnarzt. Müssen sie das über einen längeren Zeitraum tun, kommen sie wahrscheinlich nicht wieder. Das stellt eine Risikoerhöhung dar, die oft nicht eingedeckt ist und so die finanzielle Substanz gefährdet. Insbesondere „kleine Betriebsunterbrechungs-versicherungen“, die generell nur einen Bruchteil der Versicherungssumme pro Tag zuteilen, reichen so nicht aus, den tatsächlichen Liquiditätsbedarf zu decken. Der Praxisausfall muss einfach besser versichert sein. Mehr

Liquiditätsrisiko Krankheit oder Unfall

Liquiditätsrisiko Krankheit oder Unfall

In der Betriebsunterbrechung gibt es einen generell nicht gedeckten Sachverhalt, der jedoch statistisch weit häufiger ist als Feuer oder Wasserrohrbrüche: Es handelt sich um den Ausfall des Zahnarztes oder der Zahnärztin wegen Krankheit oder nach einem Unfall.
Anders als versicherte Sachschäden sind solche Ausfälle in der Police nicht geregelt. Als vermeintliche Absicherung finden sich häufig Krankenhaus-Tagegeld-Versicherungen oder ähnliche Lösungen.
Ein aus vielerlei Gründen kaum geeignetes Mittel, um die Kosten einer auf längere Zeit geschlossenen Zahnarztpraxis zu decken. Hier bedarf es völlig anderer Absicherungen, die eben nicht mit Standard-Lösungen abzubilden ist. Mehr

Liquiditätsrisiko durch Obliegenheiten

Liquiditätsrisiko durch Obliegenheiten

In jeder Zahnarztpraxis sind deutlich mehr Wasserleitungen verlegt als in anderen Praxen oder Firmen üblich. Durch die vielen kleinen Schläuche, die die Behandlungseinheiten anschließen und dazu meist unter Druck stehen, entsteht in Zahnarztpraxen die häufigsten Großschäden, die den Praxisbetrieb lahmlegen. In vielen Bedingungstexten finden sich jedoch Passagen, nach denen wasserführende Anlagen stets in einem ordnungsgemäßen Zustand zu sein haben. Eine versäumte Wartung kann deswegen den Versicherungsschutz schon infrage stellen. Es gibt aber auch hier sehr einfache Wege, dieses Risiko deutlich zu minimieren und so die Gefahr längerer Praxisunterbrechungen zu vermeiden. Mehr

Unser Angebot: Reduzieren Sie das BU-Risiko Ihrer Zahnarztpraxis deutlich, indem Sie unseren Rabatt-Gutschein gegen große Wasserschäden anfordern. Gutschein zusenden (Mail an Zentralbüro)

Kompressor

zahnarztpraxen 5 zahnarztspezifische versicherungen Kompressor DenPhaMedEs gibt übrigens noch eine zweite Hauptursache für eine Betriebsunterbrechung, die ärgerlicherweise oft nicht versichert ist: Den Kompressor.

Denn der steht ja meist nicht in der Zahnarztpraxis selber, sondern an einem anderen Ort, wo seine Geräuschkulisse nicht stört.

Spannend ist nun hier die Frage, was in der Praxispolice als Versicherungsort angegeben wurde: nur die Praxis in der 2. Etage oder auch der Kellerraum hinten rechts…

Wenn es nur die Praxisräume sind, die die Police umfasst, dann kann der Kompressor, wo immer er auch stehen mag, gerne durch was auch immer ausfallen.

Die Versicherung muss nämlich für diesen Schaden nicht aufkommen. Klärung der Versicherungsorte gewünscht? (Mail an Zentralbüro)

Falls Sie insgesamt nicht sicher sind, ob Ihre Versicherungspolice wirklich Zahnarztgerecht ist. Dann gewähren Sie unseren Fachleuten Einblick in das Bedingungswerk. In maximal 30 Minuten haben Sie eine begründete und belastbare Antwort.

Versprochen! Klauselcheck Zahnarztpraxis-Police (Mail an Zentralbüro)