Versorgungswerke für Kammerberufeservice 21 versorgungswerke DenPhaMed

Besser als die gesetzliche Rente, aber dennoch nicht ausreichend

Geht es um Ruhestandsgelder haben Ärzte und Apotheker grundsätzlich recht gute Aussichten. Denn das Rentenniveau der Versorgungswerke liegt 25 bis 50 Prozent über dem der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2018). Die durchschnittlichen Ruhestandszahlungen der Versorgungswerke betragen knapp 2.100 Euro im Monat. Ärzte können sogar mit etwas höheren Bezügen rechnen.

Das hört sich zuerst einmal gut an. Doch es gibt je nach Versorgungswerk deutliche Unterschiede – sowohl was die Rentenhöhe als auch was den Renteneintritt betrifft. Zudem variieren je nach Anlagestrategie der Versorgungswerke die finanziellen Risiken. Niedrige Zinsen stellen ein weiteres Problem dar. Schließlich haben Versorgungswerke noch einige weitere blinde Stellen. Deshalb sollten Apotheker und Ärzte ihre Renten- und Versorgungsansprüche prüfen und eventuell eine zusätzliche private Vorsorge abschließen.

Das Renteneintrittsalter erhöht sich – fast überall

Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich bei den Versorgungswerken das Rentenalter – es gibt allerdings auch hier Ausnahmen. Beispiel Ärzte: Diejenigen Mediziner, die in Hessen leben und arbeiten, können bereits mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen und erhalten die volle Rentenhöhe.

service 21 versorgungswerke kammerberufe renteneintrittsalter DenPhaMedEine Änderung ist in Hessen bislang (Stand 2018) nicht vorgesehen. In allen übrigen Bundesländern sieht das anders aus. Hier liegt das Eintrittsalter schon heute wenigstens einige Monate höher. Und für spätere Jahrgänge wird das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Je nach Bundesland und zuständiger Kammer gilt die Rente mit 67 ab den Jahrgängen 1958 (Bezirksärztekammer Trier) bis 1977 (Bremen).

Niedrige Zinsen und eine längere Lebenserwartung setzen die Versorgungswerke der bundesweit rund 420.000 Mediziner unter Druck. Zwar können viele Versorgungswerke bei ihren Rentenkalkulationen noch einen Rechnungszins von 4 Prozent zugrunde legen, doch einige Einrichtungen kalkulieren bei jüngeren Mitgliedern mit einem niedrigeren Rechnungszins. Und Teilrenten sind bei vielen ärztlichen Versorgungswerken nicht vorgesehen. Lediglich sechs Einrichtungen – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen und Koblenz – bieten dies an. 2019 wollte noch die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier nachziehen. Daher sollten insbesondere jüngere Ärzte und solche, die möglicherweise eine Teilrente beziehen möchten, ihre Ruhestandsaussichten genau prüfen. Für alle, die zusätzlich privat vorsorgen wollen, gilt: Je früher man anfängt, desto leichter ist es.

Das gilt umso mehr, als die Renditen, die Versorgungseinrichtungen mit ihrem Kapital erzielen, nicht mehr sicher sind. Medien zufolge erzielte die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte im Jahr 2014 mit 4,32 Prozent die höchste Nettorendite unter den größten zehn Einrichtungen. Die Ärzteversorgung in Niedersachsen kam hingegen nur auf eine Bruttorendite von 1,78 Prozent.

Apothekenversorgung: Absenkungen des Rechnungszinses

Während es pro Bundesland ein Versorgungswerk für Ärzte gibt – nur Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen leisten sich je zwei Versorgungseinrichtungen –, sieht die kammerorganisierte Versorgungslandschaft für die gut 70.000 Apotheker anders aus. Die 1925 gegründete Bayerische Apothekerversorgung ist die mit Abstand größte Einrichtung. Sie ist für 28.000 Mitglieder aus Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zuständig. Darüber hinaus ist die Bayerische Apothekerversorgung für das operative Geschäft der kleinen Sächsich-Thüringischen Apothekerversorgung (STAV) – 3000 Mitglieder – tätig. Die Kapitalanlagen der bayrischen Einrichtung summieren sich auf 7,5 Milliarden Euro.

service 21 versorgungswerke kammerberufe apothekenversorgung DenPhaMedDas zweitgrößte Versorgungswerk für Apotheker ist das von Niedersachsen, das auch für Hamburg und Sachsen-Anhalt zuständig ist. Der Kapitalstock beläuft sich auf 1,8 Milliarden Euro. Das operative Geschäft hat die niedersächsische Versorgungseinrichtung der Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke (VGV) in Berlin überlassen. Die VGV ist zudem tätig für die Berliner Apothekerversorgung, Ärzte aus Berlin und Hamburg, Landtierärzte in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sowie Berliner Architekten.

Die Berliner Apothekerversorgung hat rund 6000 Mitglieder aus der Bundeshauptstadt und aus Brandenburg. Mitgliedsbeiträgen von knapp 45 Millionen Euro stehen Auszahlungen von 15 Millionen Euro gegenüber. Der Kapitalstock ist mit 900 Millionen Euro deutlich geringer als der der Einrichtungen von Bayern und Niedersachsen. 

Dass Versorgungswerke für Apotheker zum Teil Schwierigkeiten haben, genügend Geld aus Kapitalanlagen zu erwirtschaften, zeigt sich vor allem bei einigen kleineren Einrichtungen. Im Jahr 2012 hat das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein (7600 Mitglieder, Kapitalstock: 1,9 Milliarden Euro) den Rechnungszins auf 2,5 Prozent gekürzt. Bei den Einrichtungen von Westfalen-Lippe (6500 Mitglieder, Kapitalstock: 1,9 Milliarden Euro) und Hessen (5900 Mitglieder, Kapital: 1,4 Milliarden Euro) gab es eine Absenkung des Rechnungszinses auf 3 Prozent. In Schleswig-Holstein (2800 Mitglieder, Kapital: 600 Millionen Euro) musste der Rechnungszins sogar auf 2 Prozent abgesenkt werden.

Kapitalanlagerisiken bei Versorgungswerken

Versorgungseinrichtungen halten sich in der Regel sehr bedeckt, wenn man Informationen über ihre Arbeitsweise und vor allem die finanzielle Situation haben möchte. Dennoch sickern immer wieder Nachrichten durch.

service 21 versorgungswerke kammerberufe kapitalanlagerisiken DenPhaMedAufgrund diverser Medien- und Brancheninformationen muss davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse der Kapitalanlagen bei den verschiedenen Versorgungswerken höchst unterschiedlich ausfallen. Darauf deuten auch die unterschiedlichen Rechnungszinse hin, die es mittlerweile gibt.

Dass zumindest einige Versorgungswerke Probleme haben, ihre Renditeziele zu erreichen, konnte man spätestens 2015 vermuten: Im Sommer des Jahres wurde bekannt, dass die Nordrheinische Ärzteversorgung (NÄV) Ruhestandsgelder für Ärzte zwischen 2004 und 2014 nur um zwei Prozent erhöht hat.

Zum Vergleich: Die gesetzlichen Renten sind in derselben Zeit um 9,14 Prozent gestiegen. Im Mai 2017 schreckte schließlich die Bundesregierung Freiberufler mit der Prognose auf, dass Kürzungen bei Versorgungseinrichtungen nötig werden könnten. Das gelte auch für Leistungsauszahlungen. Es wäre nicht die erste Kürzung, denn die Statistik weist bereits für die Jahre 2013 (minus 0,83 %) und 2011 (minus 0,56 %) Rückgänge aus.

Seit 2008 haben Versorgungswerke ihre Anlagestrategie deutlich geändert. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht, ist der Anteil von festverzinslichen Papieren auf 56 Prozent gesunken. 2007 machten diese noch 71 Prozent aus. Erhöht wurden dagegen die Anteile an Aktien – von 16 (2007) auf 20 Prozent (2015) –, Immobilien und Grundstücke (von 8 auf 13 Prozent) sowie Beteiligungen (von 1 auf 4 Prozent). Experten sehen in dieser Entwicklung ein Risiko für den Fall, dass die Zinsen wieder steigen. Dann könnte sich die gewählte Differenzierung der Anlagen als problematisch erweisen. Mehr

Berufsunfähigkeit: Ein unterschätztes Risiko

Gerade für Mediziner ist das Thema Berufsunfähigkeit von einer besonderen Brisanz. Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist nämlich oft nicht umfassend und sollte durch einen zusätzlichen Schutz ergänzt werden.

service 21 versorgungswerke kammerberufe berufsunfaehigkeit DenPhaMedBeispiel Infektionskrankheit: Ärzte und Zahnärzte laufen bei einer Infektion Gefahr, keine Patienten behandeln zu dürfen. Einige Versicherer haben deshalb eine Infektionsklausel in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen, die bei ansteckenden Krankheiten greift.

Darüber hinaus enthalten Berufsunfähigkeitsversicherungen gern die abstrakte Verweisbarkeit. Steht diese Klausel in den Bedingungen, kann der Versicherer, den Versicherten im Leistungsfall auf einen anderen Beruf verweisen und damit leistungsfrei werden. Solche Klauseln sollten Ärzte ablehnen. Mehr

Längere Ausfallzeiten: Was sollte abgesichert werden?

Längere Ausfallzeiten stellen für Apotheker und niedergelassene Ärzte ein weiteres Risiko dar. Schließlich müssen laufende Kosten getragen werden, ohne dass Einkünfte erzielt werden. Oder ein Vertreter muss finanziert werden, der die Einkünfte deutlich schmälert.

Hier kann neben der für Ärzte immer anzuratenden privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem Praxisausfallschutz auch eine Krankentagegeldversicherung eine Lösung sein. Denn bei längeren Ausfallzeiten steht nicht nur das Einkommen auf dem Spiel, sondern unter Umständen auch die Praxis oder Apotheke. Ein Beispiel aus unserer Beratungserfahrung: Ein niedergelassener Arzt ist für längere Zeit krankgeschrieben, kann also nicht arbeiten. Er erhält monatlich knapp 20.000 Euro Krankentagegeld. Dieser Betrag reicht gerade aus, um seine laufenden Praxiskosten zu decken.

Dieses durchaus repräsentative Beispiel zeigt, dass die passende Karenzzeit und Höhe der Leistungen großzügig festzulegen sind. Dringend geprüft werden muss, wie lange eine Praxis oder Apotheke auch ohne Inhaber bestehen kann. Wie viel Nettoeinkommen benötigt wird, um anfallende Kosten zu decken. Und schließlich muss auch geklärt sein, wie viel Geld nötig ist, um einen Ersatz für die Dauer der Krankheit zu finanzieren.

Sie sind unsicher, weil Ihre Altersversorgung möglicherweise Lücken aufweist? Oder Sie befürchten, dass Sie im Falle einer auch nur zeitweilig andauernden Berufsunfähigkeit nicht ausreichend versichert sind? Unsere Experten prüfen Ihr Absicherungsniveau und zeigen Ihnen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt. Ihre Anfrage