apotheken QM ZuschuesseQM Zuschüsse 

Auch QM-Beratungsleistungen können gefördert werden

Es gibt eine große Anzahl von Förderprogrammen der Länder und des Bundes. Am weitestes verbreitet ist die Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln. Diese werden in der Bundesrepublik durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verwaltet. Diese Förderung muss bei der BAFA beantragt werden. Weitere Förderungsmöglichkeit bieten die Länder – insbesondere durch das RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. – an. Im Finanzbereich sind die KfW-Mittel weitgehend bekannt und auch Wirtschaftsverbände bieten immer wieder Unterstützung an. 
 

Berater sollten Fördermittel empfehlen  

apotheken qm zuschuesse foerdermittel DenPhaMedAuch wenn der Antragsteller immer das zu beratende Unternehmen ist, sollten gute Berater die für den konkreten Zweck zur Verfügung stehenden Quellen kennen und die Apothekeninhaber aktiv darauf ansprechen.

Denn Sie müssen auch den Weg kennen, um an dies Mittel zu kommen. Sonst ist ihre Beratung nicht vollständig im Sinne ihrer Kunden.
 

Förderung ist kein Selbstläufer  

Eine Beratungsförderung ist aber kein „Selbstläufer“. Es gelten Förderrichtlinien und Beraterrichtlinien. In den Förderrichtlinien sind Regeln für die Fördervoraussetzungen festgelegt. In der Regel kommen nur klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den Genuss der Beratungsförderung. Gefördert wird echte Beratung – „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die Richtlinien, Fördervoraussetzungen und Höhe der Förderung sind auf www.bafa.de einzusehen.
 

Förderung fördert auch die Qualität der Beratung

Ein für Apothekeninhaber attraktiver Nebeneffekt der Förderung sind die hohen Ansprüche, die die unterstützenden Organisationen an Berater stellen.

apotheken qm zuschuesse qualitaet beratung DenPhaMedZunächst einmal müssen diese bei der BAFA gelistet sein. Um gelistet zu werden, hat die BAFA die Messlatte für Berater hoch gehängt. Der Berater muss nicht nur fachlich geeignet sein, sondern muss seine Beratungsgrundsätze und –verfahren in einem QMS vorlegen um gelistet zu werden. 

Es wird also Seitens der Förderinstitutionen eine entsprechend hohe Beraterqualität gefordert. Die Listung eines Beraters bei der BABA stellt somit eine erste Entscheidungshilfe dar.

Bei der Auswahl eines Beraters sollte deshalb jede Apothekeninhaberin und jeder Apothekeninhaber spätestens dann danach fragen, wenn dieses Thema nicht vom Berater selber in der ersten Phase von Gesprächen selbst eingebracht worden ist. Mindestens aber muss das Thema auf dem Tisch gewesen sein, bevor eine Beauftragung stattfindet.  Mehr 

 
Qualität ist in Apotheken Pflicht. QM auch – Zertifizierung noch nicht. 

Auch wenn Qualitätsmanagementsysteme für Apotheken zur Pflicht nach ApBetrO geworden sind, ist bleibt festzustellen, dass dort keine Zertifizierungspflicht für ein Qualitätsmanagement-System vorgeschrieben wird. 

Es sind jedoch Erlaubnisse seitens der zuständigen Landesbehörde verpflichtend, um gewisse Geschäftstätigkeiten ausüben zu können. Hier ein kleiner Überblick:

  1. Zertifizierungen (nicht vorgeschrieben)
    • QMS – Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Zertifizierung nach DIN ISO Norm)
    • QMS Zertifizierung nach jeweiliger Kammersatzung Jede Kammer (mit Ausnahme von Berlin/Brandenburg) zertifiziert ein Apotheken-QMS, entsprechend der jeweiligen Kammersatzung, die sich an den Leitlinien der Bundesapothekerkammer orientiert.
  2. Präqualifizierung (vorgeschrieben)
    Die Präqualifizierung ist für jede Apotheke vorgeschrieben, die Hilfsmittel zu Lasten der GKV abgeben möchte; z.B. Insulin Pens, Unterarmkrücken…
  3.   Erlaubnisse (vorgeschrieben)
    • Apothekenbetriebserlaubnis
    • Versandhandelserlaubnis. Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln. Dafür ist ein separates QMS erforderlich.
    • Großhandelserlaubnis. Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln. Hierfür ist ein separates QMS nach GDP – Richtlinien erforderlich.
    • Herstellungserlaubnis. Gewerbsmäßige Herstellung von Arzneimitteln, soweit es sich nicht um übliche Mengen im Rahmen des Apothekenbetriebs handelt. Hierfür ist ebenfalls ein separates QMS nach GMP-Richtlinien erforderlich.
  4.  Managementsystem für Datenschutz (Vorschrift ab 28.05.2018)

Auf dieser Internetseite haben Sie viele Anregungen bekommen, in welchen Bereichen Sie sich weiterentwickeln möchten.

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Das kann das Thema QM sein, aber auch die Frage nach einem Businessplan für Finanzierungsgespräche oder eine Marketingplan für eine optimalere Positionierung der Apotheke.

Auch Mitarbeiterfortbildungen und Vertriebsschulungen gehören dazu. Und viele dieser Projekte lassen sich fördern, um notwendige Beratungsleistungen durch entsprechend qualifizierte Dienstleister erbringen zu lassen.

Fragen Sie uns nach den Details. Anfrage Fördermittel