arztpaxen 222 praxiskauf und steuern DenPhaMedSteuerliche Fragen beim Praxiskauf

Niedriger Kaufpreis kann Abschreibbarkeit gefährden

Junge Ärztinnen und Ärzte, die eine Praxis kaufen und übernehmen, wagen einen großen Schritt, der aller Voraussicht nach, den gesamten weiteren Lebensweg prägen wird. Damit der Start als niedergelassener Arzt oder als niedergelassene Ärztin gelingt, müssen zahlreiche Hürden überwunden und viele Details beachtet werden. Nicht zuletzt sind da auch steuerliche Fragen, die geklärt werden müssen.

Wer eine Arztpraxis samt Vertragsarztzulassung übernommen hat, der hat im Prinzip drei unterschiedliche Werte erworben:

  1. die Praxis an sich mit ihrem Inventar von Mobiliar bis Medizintechnik als Sachwert,
  2. den ideellen Wert der Praxis, üblicherweise Goodwill genannt, also im Prinzip die Vorteile aus Standort und Bekanntheitsgrad sowie dem Patientenstamm,
  3. die Vertragsarztzulassung als unveränderliche Konstante und Grundlage der Existenz.

Diese drei Dimensionen des Praxiswerts haben in der Vergangenheit zu höchst umstrittenen Rechtsfragen geführt. Im Zentrum stand die Frage, ob durch die Vertragsarztzulassung ein eigenständiger wirtschaftlicher Vorteil entsteht, der dann als Bestandteil des Kaufs nicht abschreibbar ist oder aber ob die Zulassung dazu führt, dass der gesamte Kauf in allen seinen Teilen nicht abgeschrieben werden kann. Diverse Urteile mit unterschiedlichen rechtlichen Interpretationen haben in diesem finanziell sehr maßgeblichen Punkt zu jahrelanger Unsicherheit geführt.


Wirtschaftlicher Vorteil aus der Zulassung

arztpaxen 222 praxiskauf und steuern wirtschaftliche vorteil DenPhaMedNach aktueller Rechtsprechung können nunmehr Abnutzungen nach §7I1 EStG abgeschrieben werden, da zwischen dem Praxiskauf mit seinen Wirtschaftsgütern und einem ideellen Wert einerseits und der Übernahme des immateriellen Wertes einer Vertragsarztzulassung samt der damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile zu unterscheiden ist. (BFH Urt. v. 21.2.2017, VIII R 7/14)

Das gilt jedoch nur, wenn die Praxis als solche tatsächlich auch gekauft wird, also die Absicht besteht, dort zu praktizieren.

Die Frage, ob in der Tat eine Praxis oder eigentlich nur die Zulassung erworben werden sollte, ist aus juristischer Sicht zunächst vom Kaufpreis abhängig. Ist dieser zu gering, kann es schwierig werden, der Finanzverwaltung oder in juristischen Auseinandersetzungen überzeugend darzulegen, dass es sich tatsächlichen um einen kompletten Praxiskauf handelt und nicht nur um die Übernahme der Vertragsarztzulassung. Darüber hinaus gilt es noch eine Reihe anderer Indizien im Auge zu behalten, die unter Umständen die Bewertung des Kaufs beeinflussen können:

  • Generell unschädlich ist die Zulassung als Bedingung für den Praxiskauf.
  • arztpaxen 222 praxiskauf und steuern daumen DenPhaMedÜbernahme des Patientenarchivs.
  • Mitarbeiterübernahme durch Betriebsübergang gem. § 613 a BGB.
  • Übernahme von gebrauchter Medizintechnik und Mobiliar.
  • Praxiskauf durch einen Mitarbeiter der Praxis.
  • Praxiskauf durch einen Kollegen in unmittelbarer Nachbarschaft des Verkäufers. Vor allem wenn die Praxis ein großes Einzugsgebiet hat oder wenn eine geringe Arztdichte im Fachgebiet herrscht, so dass mit Patientenzulauf beim Erwerber zu rechnen ist.
  • Verlegung der Praxisräume oder bei Zuweisungspraxen, wenn durch den Praxisumzug bestehende Zuweiserbindungen erhalten bleiben.

Deshalb sollte jeder Praxiskäufer sich vorab informieren und den Verkaufsprozess dokumentieren, damit es später nicht zu steuerlich bedingten überraschenden Wendungen kommt. Denn die Feststellung, ob lediglich der Vorteil einer Zulassung erworben werden soll, liegt beim Finanzamt. Das muss allerdings seine steuerrechtliche Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dass Sie nach dem Kauf auf jeden Fall die Ihnen zustehenden steuerlichen Vorteile genießen können, dann nutzen Sie das Know-how unserer Fachberater für den Praxiskauf. (Mail an Zentralbüro)


Reiner Zulassungskauf

arztpaxen 222 praxiskauf und steuern zulassungskauf DenPhaMedViele junge Ärzte haben ganz andere Vorstellungen von einer modernen Praxis als ältere Mediziner und Medizinerinnen. Das betrifft die Einrichtung und vor allem die Medizintechnik. Aber auch die bauliche Situation älterer Praxisräume lässt oft zu wünschen übrig, so dass der Erwerb einer Praxis nur wegen der Zulassung angeraten sein kann. Und selbst der Standort als solcher kann an Qualität derart verloren haben, dass ein Neuanfang durchaus Sinn ergibt.

Liegt also vereinbarungsgemäß ein reiner Zulassungsverkauf vor, besteht gesonderter Klärungsbedarf, wem die dann nicht abschreibbaren Anschaffungskosten zuzuordnen sind. Hier kommt es immer auf die individuelle Situation an.

Insbesondere auf die Gesellschaftsformen der einzelnen Beteiligten. Das kann durchaus auch noch Auswirkungen darauf haben, welche firmenrechtliche Gründerkonstellation ein Käufer wählen sollte.

Grundsätzlich ist es wichtig, alle steuerlichen Konsequenzen des Praxiskaufes durch einen darauf spezialisierten Fachmann für Arzt- und Steuerrecht begleiten zu lassen. Sichern Sie sich frühzeitig die Unterstützung eines solchen Spezialisten, denn falsche Entscheidungen lassen sich oft nicht mehr rückgängig machen. Ihre Anfrage: Steuerrecht beim Praxiskauf (Mail an Zentralbüro)


Kaum Probleme bei Zahnärzten

Das alles gilt nur für Ärzte mit Niederlassungsbeschränkungen. Bei Fachrichtungen ohne Zulassungsbeschränkung wie Zahnärzten, Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie wird sich kaum ein wirtschaftliches Interesse an einem Zulassungskauf begründen lassen.

Dementsprechend wird bei diesen Fachrichtungen eine Abschreibbarkeit – grob gesagt – nur dann entfallen, wenn eine Übernahme von Patientenstamm und die Zuweiserbindungen aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen sind oder der Kaufvertrag sich explizit auf den Kauf der Zulassung beschränkt.