arztpraxen 616 hinterbliebenen versorgung DenPhaMedLöchrige Hinterbliebenenversorgung

Auch Versorgungswerke haben mitunter große Lücken

Rentenzahlungen für Hinterbliebene sind zentrale Leistungen ärztlicher Versorgungswerke. Verständlicherweise ist diese Säule für Ärztinnen und Ärzte mit Familie eine sehr wichtige. Oftmals werden in den Hinterbliebenenschutz sehr hohe Erwartungen gesteckt. Auch das verständlich, denn nach dem Ableben kann man seinen Lieben nicht mehr persönlich beistehen. Da ist es beruhigend zu wissen, dass es zumindest eine auskömmliche Kammerversorgung gibt. Doch auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen und Ausschlussfaktoren, die diese Hoffnung zunichte machen können.

Der Hinterbliebenenschutz gilt zwar als eine zentrale Leistung von Versorgungswerken, doch das heißt nicht, dass Familienangehörige immer in den Genuss von Zahlungen durch Versorgungswerke kommen. Tatsächlich haben die verschiedenen Versorgungswerke ganz unterschiedliche Satzungen mit zum Teil weitreichenden Ausschlussklauseln. Diese können im vermeintlichen Leistungsfall je nach individueller Familiensituation zu bösen Überraschungen führen, wenn einer der satzungsgemäßen Ausschlussgründe greift. So weit wollen Sie es nicht kommen lassen? Dann nutzen Sie unsere Beratung zum Hinterbliebenenschutz.

Löchrige Hinterbliebenenversorgung

Häufige Ausschlussgründe:

  • Verjährung der Ansprüche
  • Zu frühes Ableben
  • Zu kurze eheliche Gemeinschaftt
  • Zu großer Altersunterschied
  • Eheschließung im Ausland

Was sagt die Satzung zur Hinterbliebenenversorgung?

Auf den Hinterbliebenenschutz von Versorgungswerken darf man sich nicht per se verlassen. Nötigt ist vielmehr eine Prüfung der entsprechenden Reglungen auf Klauseln, die Leistungen einschränken oder sogar ausschließen. Mitunter empfiehlt es sich, einen Experten zurate zu ziehen, da Leistungseinschränkungen mitunter nur verklausuliert oder „versteckt“ formuliert sind.

arztpraxen 616 hinterbliebenenversorgung ergaenzen DenPhaMedIst ein Überblick der Leistungszusagen des Versorgungswerk erstellt, können die Stärken und Schwächen abgeschätzt werden. Zeigt sich dabei, dass es Klauseln gibt, die Ihre Familie schlechterstellen, können Sie diese Lücke mit einer privaten Absicherung stopfen. Unter Umständen gibt es auch noch andere Alternativen: Wären etwa Hinterbliebene ausgeschlossen, weil die Ehe im Ausland geschlossen wurde, kann unter Umständen eine erneute Eheschließung beispielsweise vor dem Standesamt Abhilfe schaffen. Das sollte aber immer mit einem Spezialisten abgeklärt werden.

Denn es geht um nichts weniger, als die existenzielle Sicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. 
In vielen Ärztefamilien ist das zur Verfügung stehende Einkommen komplett oder zu einem großen Teil von einem medizinisch tätigen Familienmitglied abhängig. Darüber hinaus haben Ärztefamilien im Schnitt etwa ein Kind mehr als die deutsche Durchschnittsfamilie. Zudem erwirtschaften Ärzte ein deutlich höheres Monatseinkommen als der Durchschnittsbürger. Es besteht also ein insgesamt sehr hoher Versorgungsbedarf gerade auch für Hinterbliebene.

 

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Keine Zeit für eine aufwendige Recherche? Kein Problem. Unsere Experten haben die Satzungen von Versorgungswerken für Ärzte unter die Lupe genommen und mit Blick auf die Versorgung von Hinterbliebenen geprüft. Wenn Sie also einfach und unkompliziert wissen wollen, welche Regeln im Detail für Ihre Familie gilt, dann fordern Sie jetzt eine kostenlose Übersicht an.

Gründe, für eine Reduktion der Hinterbliebenenversorgung

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Wie unterscheiden sich die Satzungen der verschiedenen Kammerversorgungen? Eine komplette Übersicht aller Regeln und Unterschiede würde bei rund 30 Versorgungswerken den Rahmen sprengen. Dennoch lassen sich einige Grundzüge erkennen, die zumindest viele Versorgungswerke miteinander teilen. Wir haben hier einige wichtige Bestimmungen bezüglich der Hinterbliebenenversorgung zusammengestellt. Diese Zusammenfassung kann selbstverständlich keine Beratung ersetzen und erhebt auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient lediglich einer ersten Orientierung. Was also regeln Satzungen von Kammerversorgungen im Todesfall eines Mitglieds?

Versorgungsberechtigte

AAls versorgungsberechtigte Hinterbliebene gelten nur die in der jeweiligen Satzung aufgeführten Personen. Grundsätzlich gilt: Der Anspruch entsteht entweder durch eine Rechtsstellung als überlebender Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, sowie durch die Stellung als eheliches, für ehelich erklärtes, nichteheliches, jedoch gleichgestellten Kindes. Auch an Kindes statt angenommene Kinder sollten im Grunde versorgungsberechtigt sein. Die Bedingungen dafür müssen jedoch für jeden Einzelfall individuell überprüft werden.

Insgesamt sollten die verhindernden Faktoren bekannt sein: Bei den grundsätzlich versorgungsberechtigten Kindern gelten Altersgrenzen. Zunächst ist das in aller Regel das vollendete 18. Lebensjahr. Sollte sich das Kind jedoch noch in einer Berufsausbildung oder im Studium befinden, bleibt es unter der Bedingung versorgungsberechtigt, dass es sich um eine Erstausbildung handelt, die nicht unterbrochen wurde. In der Regel gilt das dann bis zum Abschluss. Jedoch haben viele Versorgungswerke zusätzliche Altersgrenzen definiert, oft das 25., 27. und in Einzelfällen sogar das 30. Lebensjahr, unabhängig davon, ob die Erstausbildung noch andauert.

Die Regelungen berücksichtigen unter Umständen sogar „exotische“ Fälle. So erkennen manche Ärzte-Versorgungswerke auch geschiedene Ehepartner als versorgungsberechtig an, wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und weiterhin Unterhaltsverpflichtung besteht.

 

Todeszeitpunkt

Die Höhe einer Hinterbliebenenleistung hängt maßgeblich davon ab, ob der Todesfall des Mitglieds noch in der sogenannten Anwartschafts- oder Beitragsphase eintritt oder danach.

arztpraxen 616 hinterbliebenenversorgung todeszeitpunkt DenPhaMedTodesfälle vor Eintritt des individuellen Rentenbeginns aufgrund Erreichung der Altersgrenze oder wegen Beginn einer Berufsunfähigkeitsrente lösen satzungsgemäß eine bestimmte prozentuale Leistungshöhe für die Witwen- oder Witwerrente, meist 55 oder 60 %, aus. Die Berechnungsbasis dafür ist immer ein bestimmtes Referenz-Ruhegeld. Die meisten Satzungen legen das Ruhegeld infolge Berufsunfähigkeit zugrunde – das ist die günstigere Lösung. Es gibt aber auch Versorgungswerke, die von der zum Todesfall bestehenden Anwartschaft für das Altersruhegeld ausgehen. Dieser Wert ist in aller Regel deutlich niedriger.

Die für die Berechnung der Leistungshöhe einer Waisen- oder Halbwaisenrente angewendete Methode entspricht der oben geschilderten für die Berechnung der Höhe der Witwen- oder Witwerrente. Lediglich der Prozentsatz liegt deutlich unter dem für hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner, denn Waisenrenten liegen üblicherweise bei 30 % und bei Halbwaisenrenten wird der Prozentsatz halbiert.

Todesfälle nach Eintritt des individuellen Rentenbeginns begründen hingegen Hinterbliebenen-Renten auf der Bezugsgröße des aktuellen Ruhegeldes des Verstorbenen Mitgliedes. Auch hier sieht die jeweilige Satzung eine bestimmte prozentuale Leistungshöhe vor, die in aller Regel der obigen entspricht – also 55 oder 60 % für Witwen und Witwer beziehungsweise 30 % für Waisen- und 15 % für Halbwaisenrenten.

 

Spätes Eheglück

arztpraxen 616 hinterbliebenenversorgung eheglueck DenPhaMedÄrztinnen oder Ärzte, die nach der Vollendung eines bestimmten Lebensjahres – meist das 60. oder 62. Lebensjahr, jedoch auch teilweise deutlich früher – (noch einmal) heiraten wollen, sollten unbedingt wissen, unter welchen Bedingungen der zukünftige Ehemann beziehungsweise die zukünftige Gattin einen vollen, eingeschränkten oder möglicherweise gar keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung aus dem oder den zuständigen ärztlichen Versorgungswerk erwerben werden.

Denn die Anerkennung der Leistung ist fast immer an die Erfüllung weiteren Kriterien geknüpft:

 

arztpraxen 616 hinterbliebenenversorgung wartezeiten DenPhaMedTag der Eheschließung

Für eine vollständige oder Teil-Leistung werden „Wartezeiten“ definiert.

Die Ehe muss also ein, drei oder fünf, gelegentlich sogar zehn Jahren bestanden haben.

Ist das nicht der Fall, ist die Leistungszahlung in aller Regel an folgende Kriterien gebunden:

Alters-Unterschied

Altersunterschied

Eine vollständige Leistung wird nur gewährt, wenn der Altersunterschied des überlebenden Hinterbliebenen unter fünf oder zehn, seltener 15 oder gar 20 Jahren liegt.

Jugend-Malus

Jugend-Malus

Ist der Ehepartner jünger als „erlaubt“, kommt es satzungsgemäß zu einer prozentualen Leistungskürzung. Die Leistungen können auch komplett versagt werden.

Auslands-Ehe

Eheschließung im Ausland

Viele Ehen zugezogener Ärzte wurden im Heimatland geschlossenen und werden mitunter in Deutschland nicht anerkannt. Für sie besteht im Todesfall keine Leistungspflicht.

Verjährung

In vielen Satzungen ist die Verjährung der Leistung eine zu beachtende Verhinderungsregelung für eine Leistung des Versorgungswerkes. Hier sind die Voraussetzungen für eine „Hemmung“ der Verjährung zu beachten. Die Verjährung kann im Zeitraum völlig unterschiedlich geregelt sein. Manche Versorgungswerke für Ärzte und Zahnärzte lehnen sich an die gesetzlichen Fristen an, manche wiederum legen eigene definierte Zeiträume fest, die deutlich über die gesetzlichen Zeiträume hinausgehen.

Im Endergebnis gibt es bei den Versorgungswerken eine Vielzahl von Verjährungsfristen, die für jeden konkreten Fall gesondert geprüft werden müssen. So gibt es Versorgungswerke, bei denen Ansprüche nach zwei Jahren verfallen, andere geben vier Jahre Zeit, wieder andere fünf Jahre. Aber auch der Verzicht auf Verjährungsfristen bei Hinterbliebenenansprüchen ist möglich.

Das sind Unterschiede mit großer Bedeutung. Gerade für Mediziner, die ihre Altersvorsorge in unterschiedlichen Kammerbezirken erworben haben, kann hier schnell eine Frist übersehen werden, wenn man nur das aktuelle Versorgungswerk zu Rate zieht.

Wir geben gern Auskunft über die Regelung in allen 30 Versorgungswerken. Zur Anfrage

Selbsttötung des Kammermitglieds

arztpraxen 616 hinterbliebenenversorgung selbsttoetung DenPhaMedIn manchen Versorgungswerken ist eine Leistung an Hinterbliebene nach einer Selbsttötung des Mitglieds nur gegeben, wenn die Mitgliedschaft des verstorbenen Mitglieds bereits eine bestimmte Zeit bestanden hat.

Am häufigsten ist diese Regel an den 61. Beitragsmonat gebunden. Sollte die Selbsttötung jedoch im Rahmen einer krankhaften seelischen Störung erfolgt sein, werden üblicherweise Leistungen gewährt. Das Nähere regelt die einzelne Satzung.

Übrigens – der Vollständigkeit halber: Bei vorsätzlicher Tötung des Kammermitglieds durch seine Angehörigen gehen diese leer aus. Meist selbst dann, wenn das Mitglied die Angehörigen explizit um die Tötung gebeten hat.