Und wie sieht Ihre Webseite aus?service 443 webseiten sicherheit DenPhaMed

Neue Regeln und Gefahren erfordern Optimierungen

Telemediengesetz, DSGVO und E-Privacy-Verordnung: Betreiber von Webseiten müssen seit Jahren immer wieder zu tiefgreifenden Änderungen der Rahmenbedingungen. Das gilt selbstverständlich auch für die Internetseiten von Ärzten, Apothekern und Sanitätshäusern. Besonders zu beachten sind Cyber-Risiken, Datenschutz und – mit dem Inkrafttreten der E-Privacy-Verordnung – Aufklärungspflichten. Neben diesen juristischen Zwängen bedürfen Webauftritte auch regelmäßiger technischer, inhaltlicher und optischer Updates. Denn nur so präsentieren Sie sich und Ihre Leistungen zeitgemäß.

Besonders betroffen durch die DSGVO sind natürlich Online-Händler, denn um Auswüchse im Internethandel einzudämmen, ist das Gesetzt schließlich erlassen worden. Doch die Konsequenzen treffen eben auch alle Unternehmen, die mit sogenannten „besonders schützenswerten Daten“ arbeiten. Das betrifft die private Datensphäre der Internet-Nutzer, wozu eben auch Finanz- und Gesundheitsdaten gehören.

User haben das Recht, vor der Nutzung eines Internetangebotes eindeutig erklärt zu bekommen, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Welche erhoben, gespeichert oder gegebenenfalls auch weitergegeben werden. Und ohne ihre ausdrückliche Zustimmung darf das eben nicht mehr geschehen.

Das hat selbstredend auch Auswirkungen auf Informations- und Service-Webseiten wie diese, auf der Sie sich gerade befinden. Und genau deshalb sind bei uns alle Kontaktmöglichkeiten mit einer solchen Datenschutzerklärung bestückt und die Formulare sind nur dann abschickbar, wenn der Datenschutzerklärung entsprechend zugestimmt wurde. Denn wir müssen Ihre Daten natürlich speichern, um sie an unsere Experten zur Beantwortung oder unsere Dienstleister zur Bearbeitung weitergeben zu können.

Die Datenschutzerklärung

Dasselbe gilt für alle Apotheken- und Praxiswebseiten, auf denen man Waren bestellen oder sich anmelden kann. Denn nach geltendem nationalem und europäischem Recht verstoßen unvollständige, irreführende und natürlich erst recht fehlende Datenschutzerklärungen auf gewerblichen Webseiten gegen das Wettbewerbsrecht. Damit sind sie – übrigens unabhängig von Inhalten – abmahnbar durch konkurrierende Marktteilnehmer.

service 443 webseiten sicherheit datenschutzerklaerung DenPhaMedIn der Konsequenz droht eine Abmahnwelle gerade auch bei Heilberufen. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass gerade in dieser Branche die hohen Abmahnkosten tatsächlich eingetrieben werden. Schließlich dürften viele Ärzte und Apotheker den großen Zeitaufwand und das Risiko eines Rechtsstreits scheuen und lieber die Angelegenheit mit einer Zahlung beenden.

Alle Praxis- und Apothekenbesitzer, die Ihre Datenschutzerklärung in diesem Jahr noch nicht auf das neue Recht angepasst haben, sollten das auf jeden Fall nachholen. Aber auch alle, die sich dabei auf externe Dienstleister verlassen, sollten dennoch eine solche Prüfung durchführen lassen, denn bekanntlich entlässt die DSGVO Betreiber von Webseiten nicht durch Fremdvergabe an solche Auftragsdatenverarbeiter.

Bei Verstößen drohen übrigens über die Kosten und den Ärger hinaus, die mit Abmahnungen grundsätzlich verbunden sind, empfindliche Strafen. Das gilt umso mehr, wenn es um gravierende Datenrechtsverletzungen geht. Das alles lässt sich durch eine Prüfung der Datenschutzerklärung leicht vermeiden.

Für die Besucher unserer Homepage haben wir mit unseren Internet-Sicherheitsexperten Sonderkonditionen für eine Überprüfung vereinbart. Ihre Anfrage: Aktualisierung der Datenschutzerklärung


Das Impressum

Ebenso wie die Datenschutzerklärung muss jede Webseite auch ein Impressum haben, das über den Betreiber der entsprechenden Webseite Auskunft gibt.

service 443 webseiten sicherheit impressum DenPhaMedIm Lauf der Jahre sind auch hier die Anforderungen an Betreiber deutlich gestiegen. Die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Erstellung eines Impressums sind in Paragraf 5 des Telemediengesetzes (TMG) und in Paragraf 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) geregelt.

Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass alle Nutzer die wichtigsten und rechtlich notwendigen Informationen über den Webseitenbetreiber erhalten können.

Fehlt beim Impressum etwas, oder fehlt es sogar ganz oder – und auch das ist wichtig – ist es nur schwer auf der Webseite zu finden, drohen Bußgelder und Abmahnungen. Über diese Fakten sollte heute jedes Impressum aufklären:

  • Name des Website-Betreibers (Person oder Gesellschaft)
  • Die gesetzliche Rechtsform der Praxis oder Apotheke
  • Die vollständige Anschrift der Praxis oder Apotheke
  • Die wichtigsten Kontaktdaten. Mindestens Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei Praxen und Apotheken empfiehlt sich auch die Fax-Nummer anzugeben, da das Fax in den Heilberufen immer noch große Bedeutung für den Betriebsablauf hat.
  • Den Registereintrag und die Registernummer der Praxis oder Apotheke
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde
  • Die Mitgliedschaft in der Ärzte-, Zahnärzte- oder Apothekerkammer,
  • sowie die zuständige Haftpflichtversicherung
    • bei Apotheken: Die aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung
    • bei Arztpraxen: Die aktuell gültige Berufshaftpflichtversicherung
      • Beides samt Geltungsbereich und Kontakt
  • Einen Hinweis auf Streitschlichtungsinstitutionen. Übrigens auch dann, wenn Ihre Praxis oder Apotheke eine solche Verbraucherschutz-Schlichtungsstelle nicht in Anspruch nimmt.
  • Wer mehrere Webseiten oder auf diesen eingebettete soziale Medien-Accounts betreibt, sollte auch den Geltungsbereich des Impressums für alle diese Medien eindeutig benennen.

Weiterhin sollte das Impressum Auskunft geben über

  • die Verwendung von Cookies,
  • die Einbindung von Diensten und/oder Inhalten Dritter,
  • die Einbindung von Standortdiensten zum Auffinden der Praxis oder Apotheke (z.B. Google Maps) und
  • die Erkennbarkeit von Verlinkungen zu Webseiten anderer Anbieter.

Bei Verstößen drohen auch hier Abmahnungen sowie bei juristisch nachgewiesenen Mängeln hohe Strafzahlungen. Für Besucher unserer Homepage haben wir deshalb mit unseren Experten Sonderkonditionen für die Prüfung des Impressums vereinbart.

... steckt auch hier der Teufel im Detail:

So kann schon die Benutzung des Wortes „Webseite“ irreführend sein, weil sie nämlich nur eine bestimmte Seite innerhalb einer ganzen Web-Präsenz betrifft. Will man etwas – und das müssen Datenschutzerklärung und Impressum unbedingt tun – für ihren gesamten Webauftritt beschreiben, dass muss es hier Website heißen. Denn Website ist alles, inklusive einer Vielzahl von Webseiten. 

Die Aktualität der Website an sich

Heute reicht es längst nicht mehr aus, einfach nur eine – idealerweise rechtlich einwandfreie – Website (sic!) zu besitzen, sondern auch die darin präsentierten Webseiten (sic!) sollten „funktionieren“ – indem sie für User ansprechend, interessant, aktuell, informativ, kurzweilig, spannend und/oder nutzenstiftend sind.

Denn der User will genau das finden, was er gerade sucht

Nicht weniger, aber auch nicht zwingend mehr. Wenn aber mehr, dann nur für ihn ganz konkret sinnvolle und seinen aktuellen Bedarf ergänzende Neuigkeiten. Und die in einem für ihn nachvollziehbaren Kontext und in einer für ihn verständlichen Sprache.

Deshalb müssen Webseiten dem User schmecken, nicht dem Arzt oder Apotheker

Webseiten, die fachlich getextet und fortbildend gestaltet sind, sind deshalb nicht per se schlecht. Sie werden dann aber auch nur von Fachleuten der eigenen Disziplin und solchen, die es werden wollen, besucht und für gut befunden. Mehr

Alle Seiten, die mit dem Ziel konzipiert worden sind, neue Interessenten zu motivieren, Kunden einer Apotheke oder eines Sanitätshauses beziehungsweise Patienten einer Arzt- oder Zahnarztpraxis zu werden, sollten konsequent mit Blick auf diese Zielgruppen und deren Erwartungen erstellt werden. Mehr

Und wenn es um bestimmte, klar definierte Produkte oder Dienstleistungen geht, die die Apotheke oder Praxis gezielt vermarkten möchte, dann steht ein wichtiger Teil der Lösung hier


Wenn User sich verändern, müssen die Webseiten mitgehen

Das Internet und die Menschen, die es nutzen, verändern sich ständig. Deshalb müssen Webseiten – also die einzelnen Seiten auf einer Website sowie deren Inhalte – zumindest in den wichtigsten Teilen in kürzeren Abständen supervisioniert werden.

service 443 webseiten sicherheit analyse DenPhaMedDazu jedoch müssten sie unter ständiger entsprechender Beobachtung stehen.

Das kann so gut wie kein Unternehmen, das keine eigene IT-Abteilung hat, leisten – erst recht keine Arztpraxen und öffentliche Apotheken.

Anders sieht das bei IT-Experten aus, sie nutzen Analysewerkzeuge, die – einem medizinischen Labor gleich – das Besucherverhalten auf der gesamten Website analysieren und daraus Schlüsse für notwendige Veränderungen ziehen.

Ohne diese spezifischen Informationen ist jede noch so teure Praxis- oder Apotheken-Website in kürzester Zeit veraltet und taugt dann eigentlich nur noch als erweiterte Visitenkarte im Internet für Familiy & Friends sowie Stammkunden und die gerade erkrankte örtliche Wohnbevölkerung.


Die 10 Symptome, die zeigen, dass eine Website eine „Chefarzt-Visite“ nötig hat

  1. Gleichheit: Sieht Ihre Webseite aus wie alle anderen? Hat sie wenig Individualität zu bieten? Ist ihr Wiedererkennungswert eher mau? Dazu am Besten private Freunde fragen, die nichts mit Medizin oder Pharmakologie am Hut haben.
  2. Fokussierung: Erkennen Sie sich und Ihre Praxis/Apotheke wieder? Werden Ihre Alleinstellungsmerkmale und Ihr Können deutlich? Falls nicht, kann auch kein Interessent die Besonderheiten der Praxis/Apotheke erkennen.
  3. service 443 webseiten sicherheit 10 symptome DenPhaMedKunden/Patienten-Zuwachs: Kommt niemand wegen der Website (Fragen ist Pflicht!) zu Ihnen? Oder kommen gar die falschen Zielgruppen? Dann spricht Ihr Webauftritt entweder keine oder die falschen Interessenten an.
  4. Funktionalität: Unzeitgemäßes ist im World Wide Web uncool. Schnelle Ladezeiten, klare Struktur, gute Übersicht und einfache Kontaktaufnahme sind heute State of the Art. Und natürlich die Einbindung sozialer Medien.
  5. Lange Wege: Im WWW erzeugen lange Wege Langeweile. Epische Selbstvorstellungen, Bleiwüsten, Fachchinesisch, umständliche Sprache und weit verstreute Informationshäppchen schrecken Besucher ab. Gute Websites sind einfach und übersichtlich – also erfolgreich.
  6. Mobile Endgeräte: Funktioniert Ihre Website auch auf Tablets, Smartphons und anderen Endgeräten gut? Ist das Ergebnis ansprechend? Wenn nicht, dann bekommt sie einen dicken Malus bei Google.
  7. Userflucht: Wenn zu viele User zu schnell die ganze Website verlassen oder wenn immer wieder an bestimmten Stellen einzelner Webseiten weggeklickt wird, dann ist a) grundsätzlich oder b) genau dort der Hase im Pfeffer. Das können jedoch nur Kontrollsysteme wirklich herausfinden.
  8. Call-to-Action: Content ist King? Das ist auch heute noch so. Aber es kommt heute viel stärker auf den Mehrwert an. Kundennutzen steht im Vordergrund, nicht Fachausbildung zum Gesundheitsprofi. Und immer muss eine Handlungsaufforderung folgen. Unmittelbar!
  9. Apps und Plugin: Jetzt wird es endgültig technisch: Moderne Websites nutzen Apps und Plugin-Angebote, um die Verarbeitungsabläufe für User und Betreiber zu vereinfachen.
  10. Sicherheit: Datenschutz, Cyber-Sicherheit und die oben beschriebenen rechtlichen Vorgaben sind zu beachten. Denn die beste Website nervt, wenn Abmahn-Anwälte ihr Avis geben…

Ihr kurzer Weg:

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