arztpraxen 74 praxisausfall versicherung DenPhaMedPraxisausfallversicherungen: ein kompliziertes Terrain

Einschränkungen und Ausschlüsse sind an der Tagesordnung

Zur Ehrenrettung der Versicherungen sei vorangestellt: eine Absicherung des Praxisausfallrisikos ohne Wenn und Aber kann es nicht geben, denn das wäre für jeden Kunden unbezahlbar und/oder es würde selbst für Versicherungen existenziell gefährlich sein. Versichert werden also immer nur bestimmte Ausschnitte dieses Risikos. Nur leider immer andere.

Bei der Wahl einer Praxisausfallversicherung ergibt sich eine Unzahl von Möglichkeiten, die zu beachten sind in Bezug auf:

  • Leistungsausschlüsse, wie z.B. Vorerkrankungen, Sucht- und psychische Erkrankungen etc.
  • Leistungsbegrenzungen, z.B. in Bezug auf Summen, Regionen oder Fristen.
  • Lange Karenzzeiten, bevor die Leistungspflicht eintritt.
  • Höchstversicherungssummen, die möglicherweise das Risiko nicht voll abdecken oder Unterversicherungsrisiken hervorbringen.
  • Und oft kurze Mindest-Vertragslaufzeiten, so dass der Versicherer bei Bedarf die Notbremse ziehen kann.

Letzteres ist dann natürlich für den betroffenen Arzt eine böse Überraschung mit fatalen Konsequenzen, verschont aber den Versicherer vor Leistungen in Millionenhöhe. Wer diese Hintertür nicht kennt, oder wem diese Möglichkeit im Beratungsgespräch nicht eindeutig erklärt wurde, der fühlt sich dann – zu Recht – von der Versicherung betrogen, obwohl deren Kündigung völlig rechtens ist, denn der Mediziner hat ja auch diese Klausel mit seiner Unterschrift anerkannt.

Das nur als ein Beispiel von vielen, das jedoch weit verbreitet und besonders gravierend ist. Es gilt also in jedem Fall, die für die konkrete Praxis geeignetste Variante herauszufinden. Ein für Laien so gut wie aussichtsloses Unterfangen. Anfrage Beratung Praxisausfall (Mail an Zentralbüro)

Praxisausfall: Ein multiples Risiko

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Praxisausfallschutz sollen die laufenden Kosten abdecken, die bei vorübergehenden Praxisschließungen anfallen. Diese bestehen meist mindestens aus Gehaltsfortzahlung, Mieten oder Pacht, Raum- und Betriebskosten, Finanzierungs- oder Leasingraten, Steuern, Buchhaltungs- und Versicherungsbeiträgen. Aber in aller Regel fallen auch Wiederherstellungskosten defekter oder zerstörter Werte oder Daten an. Weiterhin kann es um die Kostenübernahme von Vertretungsärzten und dem eigenen privaten Liquiditätsbedarf des Arztes gehen. Mehr In besonderen Fällen können im Zusammenhang mit einer Praxisunterbrechung sogar Haftpflichtansprüche Dritter erwachsen.

Praxisausfallkosten können also viele Ursachen haben, die versicherungstechnisch nicht mit einer Police abzudecken sind. Vielmehr bedarf es zur restlosen Absicherung dieses Großrisikos vier unterschiedlicher Versicherungen:

  • Der Praxis-Inhaltsversicherung für plötzliche und unerwartete Schäden von „Außen“.
  • Der Elektronikversicherung bei Ausfall von Medizintechnik elektronische Ursachen oder durch Unachtsamkeit des Praxisteams
  • Einer Cyber-Risk-Police für den Fall von Datenverlusten oder Datenrechtsverletzungen.
  • Und für Ärzte unbedingt einer Praxisunterbrechungsversicherung für Praxisschließungen wegen gesundheitsbedingtem Ausfall des Mediziners.

Um für den Fall einer Praxisunterbrechung mit Sicherheit Leistungen zu erhalten, müssen alle in Frage kommenden Risikokomponenten rechtzeitig, umfassend und in ausreichender Höhe versichert sein. Sie wollen das für sich und Ihre Praxis genau wissen? Dann fordern Sie eine Praxisausfall-Inventur an. (Mail an Zentralbüro – Anfrage Versicherungsüberprüfung Praxisausfall)

Was ist drin bei Praxisausfallversicherungen?

Für Mediziner geeignete Praxisausfallversicherungen treten immer dann für die Kosten ein, wenn der versicherte Arzt oder die versicherte Ärztin aus drei Gründen außer Stande ist, in seiner oder ihrer Praxis zu arbeiten und diese deswegen vorübergehend schließen muss: Krankheit, Unfall oder behördlich angeordnete Quarantäne wegen Ansteckungsgefahren.

Risikoverteilung 1

Es gibt Kombi-Tarife, die den Praxisausfall aus Gesundheitsgründen des Arztes und den durch Sachschäden in der Praxis versichern. Von solchen Lösungen ist generell abzuraten, denn 1. bündeln sie auch diese Risiken, was eine Kündigung nach Schadenfall wahrscheinlicher macht, 2, stellen sie immer einen Kompromiss dar, der den beiden größten Schadenursachen nicht gerecht wird und 3. reichen die versicherten Summen nicht aus. Da bieten Einzelpolicen den qualitativ klar besseren Schutz.

Risikoverteilung 2

Es gibt auch Lösungen, die die Praxiskosten und das Arztgehalt zusammen versichern. Auch diese sind nicht empfehlenswert. Denn je höher die Versicherungssumme ist, desto höher die Hürden und die Prämie. Da Ärzte allein schon wegen der Praxiskosten sehr hohe Summen benötigen, ist es besser, den privaten Bedarf anderweitig einzudecken. Am geeignetsten ist hier der Einschluss von Krankentagegeld im Rahmen der Krankenversicherung. Das minimiert den Prüfaufwand und die Kündigungsgefahr.

Haftzeitraum

Auch die Auszahlungszeiträume, die der Versicherer im Schadenfall maximal zu leisten hat, unterscheiden sich deutlich und die meisten sind für Ärzte leider auch zu kurz. Am Häufigsten sind Policen mit einem Leistungsversprechen von 12 Monaten, häufig gegen Aufpreis auf 18 oder 24 Monate verlängerbar. Noch kritischer ist die Frage, wie oft für ein und dieselbe Erkrankung geleistet wird. Ist es nur einmal, dann wissen Ärzte genau, welche Krankheiten alle nicht gut genug versichert sind.

Kündigungsfristen

Marktüblich sind kurze Kündigungsfristen, meist jedes Jahr oder nach drei Jahren, was für die meisten Kunden auch sachgerecht ist, da die Firmen langzeiterkrankter Versicherter – wie beispielsweise Apotheken – dann meist verkauft oder verpachtet würden. Ärzte hingegen brauchen in ihrer Praxisausfallversicherung einen generellen Kündigungsverzicht, der sowohl die ordentliche Kündigung bis zum Renteneintritt ausschließt als auch das Kündigungsrecht nach einem Schadenfall unmöglich macht.

Versicherungssumme

Die Haftungssumme muss in jedem Einzelfall sehr sorgfältig ermittelt werden. Schnellformeln sind zwar aufschlussreich, zur konkreten Berechnung reichen sie jedoch nicht aus. Wird die Summe – möglicherweise um Prämie zu sparen – zu niedrig angesetzt, droht Kürzung wegen Unterversicherung bei jedem Leistungsfall. Ist sie zu hoch, kostet die Prämie mehr als nötig. Auch die geplante Praxisentwicklung ist wichtig, weshalb auch der Steuer- und Wirtschaftsberater einbezogen werden sollten.

Unterversicherung

Viele Ärzte meinen, dass sie immer bis zu der in ihrer Police versicherten Summe abgesichert sind. Dem ist leider nicht so. Vielmehr muss die versicherte Summe dem höchstmöglichen Schaden entsprechen, nur dann ist die Versicherung verpflichtet, die Höchstentschädigung bereit zu stellen. Ansonsten kann der Versicherer Unterversicherung geltend machen und den Schadenersatz bei jeder Schadenhöhe um den entsprechenden Prozentsatz kürzen. Deshalb ist Unterversicherungsverzicht wichtig.

Karenzen

Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz bei Praxisausfallversicherungen erst verzögert. In aller Regel auch unterschieden in ambulante oder stationäre Behandlung. Da kommt schnell ein ganzer Monat zusammen, der nicht ersetzt wird. Zudem ist zu klären, ob Werk- oder Kalendertagen zugrunde liegen. Von all dem hängt der Preis der Police ab. Für Ärzte ist wichtig, dass die Karenzen so kurz wie möglich bemessen sind. Die Karenz sollte zu der der individuellen Praxis-Situation passen.

Arbeitsunfähigkeit

Analog zur Kammerversorgung tritt die Leistungspflicht der Praxisausfallversicherungen erst bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit des Arztes oder Zahnarztes ein. Dennoch gibt es auch hier beachtenswerte Unterschiede. So bieten erste Anbieter auch Lösungen an, bei denen der Arzt weiterhin leichte administrative Aufgaben erledigen kann. Andere gewähren auch nach Wiederaufnahme der Arbeit noch eine Art Übergangsgeld, wenn die Arbeitsfähigkeit noch nicht mehr als 50% wiederhergestellt ist.

Geltungsbereich

Als im Bundesgebiet niedergelassene/r Arzt oder Ärztin scheint ein auf Deutschland und das EU-Europa beschränkter Versicherungsschutz hinreichend zu sein. Und außerdem auch günstiger zu haben ist. Diese Lösung ist nur für wenig reisefreudige Mediziner empfehlenswert, die sich ausschließlich innerhalb dieser regionalen Grenzen bewegen. Wer in Übersee verunfallt oder erkrankt, hat jedoch keinen Leistungsanspruch, da das Schadenereignis außerhalb des versicherten Raums eingetreten ist.

Ausschlüsse

Gesundheitliche Vorgeschichten interessieren Praxisausfallversicherungen naturgemäß sehr. Sie werden in oft üppigen Fragebögen erhoben und dann fast Regelmäßig ausgeschlossen. Manchmal kann das jedoch verhindert werden, fast immer kann aber vorgebeugt werden. Da das Ziel ein möglichst umfassender Versicherungsschutz sein muss, ist es unabdingbar, das Thema Praxisausfall bereits im Zuge der Praxisgründung anzugehen. Denn Gründer sind in aller Regel jung und gesund. Die ideale Kombination.

Psyche & Sucht

Die Berufsbelastung lässt Erkrankungen der Psyche und Suchtgefahren auch in der Ärzteschaft immer häufiger zum Problem werden. Insgesamt stehen diese Krankheitsbilder an der Spitze aller Statistiken zur Berufsunfähigkeit. Die meisten Anbieter von Praxisausfallpolicen schließen diese Risiken deshalb häufig aus. Bei manchen jedoch sind sie unter Inkaufnahme von Sonderfristen in den Vertrag einschließbar. Angesichts der besonderen Belastungen des Arztberufes ist das zumindest prüfenswert.

Schwangerschaft

Natürlich sind Schwangerschaften selber kein versicherter Tatbestand – sie sind schließlich keine Krankheit. Allerdings können jederzeit schwangerschaftsbedingte Komplikationen auftreten, die ihrerseits wiederum eine längere Arbeitsunfähigkeit, schlimmstenfalls bis zur Entbindung nach sich ziehen können. Das sollte dann natürlich auch mitversichert sein, zumindest in den dafür möglichen Sonderfristen, die einige Gesellschaften für Ärztinnen anbieten. Das wird leider sehr oft übersehen.

Vertreterkosten

So gut wie jede Versicherung verlangt von ihren Kunden die Pflicht zur Schadenminderung. Im Falle der Praxisausfallversicherung wären das Maßnahmen, die dazu führen, dass die Praxisschließung vermieden wird oder ihre Dauer verkürzt. Folgerichtig sollten die Kosten für einen Vertretungsarzt auch von jeder Versicherung getragen werden. Dennoch sollten Mediziner das von Anfang an rechtsverbindlich im Vertrag geregelt haben. Wo das nicht vereinbart ist, wäre dieser Passus nachzutragen.

Nachhaftung

Wird ein Mediziner durch Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig, endet die Leistungspflicht der Praxisausfallversicherung üblicherweise mit Eintritt der Berufsunfähigkeit oder mit der Abgabe der Praxis. Sie endet selbstredend auch mit dem Ableben des Versicherten. In all diesen Fällen können aber noch vertragliche Verpflichtungen bestehen, für die der Versicherte weiter aufkommen muss. Von daher ist die Frage einer Nachhaftungszeit für niedergelassen Ärzte oft durchaus wichtig.

Beratungsprodukt

Der Gesamtbedarf ist zwar schnell umrissen: zur Berechnung, wie hoch er konkret tatsächlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch die Kosten einer solchen Police variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und versicherter Summe. Aus den Gesundheitsfragen ergeben sich häufig ärgerliche Ausschlüsse. Und auch die Unterschiede im Kleingedruckten sind zu beachten. Alles in allem erfordert Praxisausfallschutz zwingend einer individuellen Bestimmung durch ausgewiesene Fachleute. Zur Anfrage (Mail an Zentralbüro)

Schaden- oder gesundheitsbedingte Praxisschließung: auch darauf ist zu achten:

Da Praxisausfallversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherungen, Medizintechnik- und neuerdings auch Cyber-Schutz allesamt Teile des Gesamtpaketes „Kostenübernahme bei schaden- oder gesundheitsbedingter Praxisschließung“ sind, sollten die Teilelemente perfekt aufeinander abgestimmt sein. Auf jeden Fall sind Überschneidungen der Tarife zu vermeiden, denn dadurch entstehen nur höhere Kosten, jedoch kein besserer Schutz.

arztpraxen 74 praxisausfall versicherung praxisschliessung DenPhaMedDie Versicherungsdauer dieser Absicherungen sollte immer bis zum Ende der Berufsausübung geben. Zwar sind die Policen billiger, wenn sie zum Beispiel nur bis zum 58. oder 60. Lebensjahr liefen, jedoch wird dieser Preisvorteil dadurch erkauft, dass Mediziner ihre Altersrücklagen ins Risiko stellen. Absolut kein guter Tausch.

Und da Mediziner dazu neigen, eher länger zu arbeiten, als viele andere Berufstätige, sollte eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr gewählt werden. Mittlerweile gibt es auch schon einzelne Anbieter, die Praxisausfall bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres versichern.

Zwei für alle und zwei für mache

Die Notwendigkeit einer Praxisausfallversicherung und eines Betriebsunterbrechungsschutzes dürfte für alle niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen unbestritten sein.

arztpraxen 74 praxisausfall versicherung notwendigkeit DenPhaMedOb jedoch auch die Absicherung der Medizintechnik erforderlich ist, hängt von der medizinischen Fachrichtung ab. Anzuraten ist es allen Ärzten, deren Arbeit von sehr teuren medizinischen Geräten abhängig ist, wie es insbesondere bei Zahnärzten, Radiologen, Chirurgen, Anästhesisten oder Nephrologen der Fall ist.

Und die Absicherung gegen Betriebsausfall aufgrund von Cyber-Attacken betrifft hauptsächlich Praxen mit extrem vernetzten Arbeitsprozessen, wo also kritische Datensätze routinemäßig elektronisch ausgestaucht werden.

Hier sind wieder die Radiologen zu nennen, aber auch alle Praxen, die regelmäßig mit medizinischen- oder Dentallaboren im Datenaustausch stehen. Die sicher wachsende Online-Medizin wird hier sicher den Bedarf an geeignetem Versicherungsschutz noch verbreitern.

Was genau ist die beste Lösung für Ihre Praxis? Unsere Spezialisten erstellen Ihnen gerne einen individuellen Absicherungsplan für den Themenbereich Praxisausfall. Anfrage Konzept Praxisausfall (Mail an Zentralbüro)