zahnarztpraxen 52 zahnarztpraxen versichern DenPhaMedZahnarztpraxen ordentlich versichern

Ohne funktionierende Praxis keine Behandlungen

Wer denkt, Zahnarztpraxen wären einfach zu versichern, hat beinahe Recht. Denn vieles in Zahnarztpraxen ist so, wie Versicherer sich das wünschen: immer eine recht neue Einrichtung, moderne Technik, gut gepflegte und meist auch ordentlich gewartete Medizintechnik. Alles fein also: die richtigen Werte versichern und Neuwertersatz vereinbaren… dann müsste doch alles passen.

Leider stimmt das eben nicht vollständig, denn weniger erfahrene Kollegen übersehen immer wieder gerne einige zahnarztspezifische Fakten, ohne die die beste Police am Ende doch ihre Wirkung verfehlt.

zahnarztpraxen 52 versichern denkfehler DenPhaMedAllen voran ist da die zentrale Dentaltechnik jeder Zahnarztpraxis zu nennen: die Behandlungsstühle.

Ohne sie geht buchstäblich nichts… und es gibt eine Vielzahl von Gefahrenmomenten, die erfahrene Versicherungsexperten für Zahnarztpraxen alle grundsätzlich immer prüfen.

Wer das nicht tut, kann sich übrigens schnell ein saftiges Haftungsproblem einhandeln…


Vor der Reise nach Jerusalem und dem Kampf um das goldene Kalb

In Zahnarztpraxen gilt es für Versicherungsberater, bei der Reise nach Jerusalem die Stühle immer fest im Blick zu haben. Denn die Behandlungseinheiten sind der entscheidende Faktor für eine geeignete Zahnarztpraxis-Absicherung. Das gleicht im Schadenfall schnell dem Kampf um das goldene Kalb, denn sie falsch zu versichern, kann schon genügen, um so gut wie jedem Zahnarzt trotz gültiger Police in arge existentielle Not zu bringen.

  1. zahnarztpraxen 52 versichern stuehle DenPhaMedWeil die Konsequenzen sofort gravierend sind: Keine Behandlungen möglich, keine sofortige Ersatzbeschaffung, Streit um den Versicherungswert und vor allem: wegbleibende Kunden, die sich einen anderen Zahnarzt suchen. Mehr
  2. Dann gibt es einen zweiten entscheidenden Faktor: den Kompressor. Wer hat den schon in seiner Praxis? Das Ding macht ja einen Höllen-Lärm. Also ist er irgendwo außerhalb untergebracht, dort aber oft nicht versichert. Schweigt er schadenbedingt schön stille, ist guter Rat teuer. Mehr
  3. Und ein dritter handelt ebenfalls vom Stuhl… nur eben fällt nicht die Behandlungseinheit aus, sondern der Behandler. Aber es ist eigentlich egal, ob der Stuhl seinen Dienst quittiert oder der Zahnarzt/die Zahnärztin. Die Folgen sind die gleichen. Mehr
  4. Manchmal ist es auch eine konzertierte Aktion von Vermittler und Praxisinhaber, der eine optimale Schadenregulierung unmöglich macht, nämlich dann, wenn einer von beiden oder beide meinen, der zusätzliche Schutz der Medizintechnik bei eigenverschuldeten Betriebsunterbrechungen sei zu teuer… Zugegeben: preiswert ist die Police nicht, aber segenstiftend in diesem Schadensfall allemal. . Mehr
  5. Gerne übersehener Tatbestand sind Schäden durch Fehlbedienung oder Ungeschicklichkeit von Mitarbeitern. Sollte dem das Röntgengerät oder ein Stuhl zum Opfer fallen, sind Behandlungen auch stark eingeschränkt. Mehr
  6. Seit kurzem drohen nun auch hohe Strafen für Datenrechtsverletzungen, aber welche Zahnarztpraxis kann heute noch ohne IT-Unterstützung und digitale Patientenakten praktizieren? Und vor allem: Wer kommt eigentlich für den Schaden auf, wenn deshalb die Stühle nicht belegbar sind? Mehr
  7. Und schließlich wirken auch die Obliegenheiten handelsüblicher Versicherungspolicen nicht gerade segenstiftend. Insbesondere nicht bei Wasserschäden, die an der Spitze aller Großschäden in Zahnarztpraxen stehen. Denn durch eine Vielzahl von Klauseln wird eine zügige und sachgerechte Sanierung im Schadenfall oft be- oder gar verhindert.

Sie sehen also: Ob Tanz um das gloldene Kalb oder Reise nach Jerusalem: In Zahnarztpraxen Kommt es vor allem auf die Sicherung der Behandlungsfähigkeit an – und die hängt nun einmal direkt oder mittelbar am Behandlungsstuhl.

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Direkte Frage an Sie: Wurden Sie bei der Absicherung Ihrer Praxis nach diesen Sieben Punkten befragt oder über die Absicherung dieser entscheidenden Aspekte aufgeklärt? Wenn nicht, holen wir das gerne für Sie nach. Anfrage zahnarztgerechte Praxisabsicherung (Mail an Zentralbüro)


Der Rest ist fast vernachlässigbar, aber eben auch nicht völlig.

Denn zu jeder Praxis gehören auch sonst noch Werte, die im Schadenfall selbstverständlich auch zu ersetzen sind. Das beginnt mit dem Mobiliar und der Büroausstattung und der Praxis-IT, geht über die sonstige Medizintechnik und das Dental-Labor. Oft auch Kunstwerke, die in Zahnarztpraxen hängen… nicht selten als Leihgaben der Künstler. Geld, Zahngold und teure Bohrköpfe sind von Einbrechern – meist übrigens bestens organisiert – gern genommene Beutestücke. Und – last but not least – geraten Zahnärztinnen und Zahnärzte recht häufig in die unangenehme Situation, sich rechtlich verteidigen zu müssen, sei es in Abrechnungsfragen gegenüber Krankenkassen oder in Behandlungsthemen mit Patientenanwälten. Und leider oft auch als Mieter oder Vermieter… Also ist auch der Rechtsschutz ein Thema von größerer Bedeutung. Anfrage Überprüfung Praxispolicen (Mail an Zentralbüro)


Patienten-Daten-Schutz: ein Thema von heute und ganz sicher für die Zukunft

Mit der DSGVO ist nicht nur ein phobischer Begriff in die Welt gesetzt worden, sondern auch mehr Datensicherheit. Zwar stimmt in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung die Richtung durchaus, leider jedoch hat das Gesetz noch viele Mängel und ist nicht endgültig zu Ende durchdacht. Insbesondere ist es zur Bändigung der großen globalen Datensammler gemacht worden.

zahnarztpraxen 52 versichern patienten datenschutz DenPhaMedAber man hat darüber offenbar vergessen, dass auch jede Arzt- und Zahnarztpraxis, jede Apotheke und jedes Sanitätshaus davon gleichermaßen betroffen sind. Und die verfügen eben nicht über Datenrechtsanwälte, IT-Forensiker und Legionen von Programmierern, sondern sie alle hoffen tagtäglich einfach nur, dass ihre Praxis-IT-Umgebung bitte auch heute einfach nur funktionieren möge. Deshalb können Praxen die Anforderungen der DSGVO im Zweifel gar nicht erfüllen. Mehr

Unsere speziell für Arzt- und Zahnarztpraxen erstellte Police umfasst deshalb neben den Schaden-Aufwänden und datenverlustbedingten Kosten auch die Verluste durch eine Praxisunterbrechung und möglicherweise entstehende Haftpflichtkosten. Das wichtigste aber ist die Enthaftung des Praxisinhabers oder der Praxisinhaberin von den Folgen einer unvollständigen oder zu späten Meldung sowie den sonstigen Obliegenheiten im Cyber-Schadenfall. Mehr dazu im Arzt-Bereich

Anfrage Beratung Cyber-Schutz für Zahnarztpraxen (Mail an Zentralbüro)