zahnarztpraxen 512 praxisschliessung DenPhaMedKrankheitsbedingte Praxisschließung

Wie sich Zahnärzte vor den finanziellen Folgen schützen können

Eine schwere Erkrankung, vielleicht auch „nur“ eine hartnäckige Infektion oder ein unerwarteter Unfall können ausreichen, um einen Praxisinhaber oder eine Praxisinhaberin für längere Zeit ausfallen zu lassen. Für die Betroffenen ist das eine ausgesprochen unangenehme Situation – nicht nur wegen der gesundheitlichen Probleme.

Denn in solchen Fällen müssen niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen alle laufenden Kosten (z.B. Gehälter, Miete, Leasing-Raten etc.) der Praxis weiterhin tragen, aber die Einnahmen fallen aus oder reduzieren sich deutlich, falls der Praxisbetrieb trotz Ausfall des Inhabers oder der Inhaberin aufrechterhalten werden kann. Für Praxisinhaber – insbesondere dann, wenn sie keine angestellten Zahnärzte beschäftigen – kann so eine Konstellation zur existenziellen Bedrohung werden.

Krankentagegeldversicherung nur Alibi-Lösung

zahnarztpraxen 512 praxisschliessung krankentagegeldversicherung DenPhaMedVon Kollegen wird Zahnärztinnen und Zahnärzten häufig empfohlen, dieses Risiko mit einer Krankentagegeldversicherung abzudecken. Das ist aber – vor allem bei längeren Ausfallzeiten – keine gute Lösung. Denn eine Krankentagegeldversicherung deckt üblicherweise nur das Nettoeinkommen des Versicherten ab.

Ein zweiter Nachteil der Krankentagegeldversicherung: Wenn ein Versicherter trotz Berufsunfähigkeit auch nur geringe Arbeiten übernimmt (z.B. berufliche Telefongespräche, Unterschriften leisten) können die Leistungen der Krankentagegeldversicherung gekürzt werden. Auch das ist bei einer Praxis-Ausfallversicherung anders.

Praxisvertretungen durch angestellte oder externe Zahnärzte

Die Vertretung durch einen angestellten Zahnarzt oder einen Praxisvertreter (nach §12/§13 ZHKG) ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. Wer sich dazu entscheidet muss aber einkalkulieren, dass er eine höhere Kostenbelastung tragen muss, da entweder Überstunden für angestellte Ärzte oder zusätzliche hohe Honorarsätze für Praxisvertreter bezahlt werden müssen. Gleichzeitig bleiben die laufenden Kosten der Praxis und im Privaten auf demselben Niveau. Das Einkommen sinkt also, aber die Kosten bleiben konstant.

Unser Tipp: Praxisinhaber und -inhaberinnen sind verpflichtet zu prüfen, ob ein Stellvertreter die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen einer Vertretung erfüllt. Niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen sollten sich daher unbedingt entsprechende Dokumente vorlegen lassen, bevor sie eine Stellvertretung einstellen. Bei einer Vertretungssituation, die wahrscheinlich oder absehbar länger als sechs Wochen andauert, sollte auf jeden Fall die zuständige Zahnärztekammer informiert werden.

Berufsausübungsgemeinschaft: Was steht im Vertrag?

Besser haben es da – zumindest auf den ersten Blick – Zahnärzte und Zahnärztinnen in einer Berufsausübungsgemeinschaft. Denn hier ist eine Vertretung – theoretisch – schon vor Ort. Doch bei BAGs ist entscheidend, was im Kooperationsvertrag konkret festgelegt wird.

zahnarztpraxen 512 praxisschliessung berufsausuebungsgemeinschaft DenPhaMedWie lange kann sich ein Arzt von seinen Partnern vertreten lassen? Wer entscheidet über eventuell nötige Überstunden? Wer ist berechtigt, einen externen Vertreter zu engagieren? Und wer trägt die Kosten? Das sind Fragen, die üblicherweise in einem Kooperationsvertrag geklärt werden. Je nachdem, welche Festlegungen im Vertrag gemacht wurden, ist ein Ausfall eines Arztes besser oder schlechter abzufedern. Übrigens können auch Versicherungslösungen in einem solchen Vertrag integriert werden, um die Kosten einer notwendigen Vertretung abzufedern.

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass der Ausfall eines Praxisinhabers oder einer Praxisinhaberin immer zu Liquiditätsverschlechterungen führt – oftmals in einem Ausmaß, das zu existenziellen Problemen führt. Deshalb sollte es grundsätzlich eine sinnvolle Absicherung für dieses Risiko geben.

Und eine Krankentagegeldversicherung ist hier zur Absicherung der beruflichen Situation nicht sonderlich geeignet. Als Ergänzung für den privaten Bereich mag dies in Einzelfällen anders aussehen. Allerdings muss hier beachtet werden, dass Krankentagegeldversicherungen oft Leistungen reduzieren, wenn weitere Absicherungen vorhanden sind.


Praxis-Ausfall: Was Sie beachten sollten

zahnarztpraxen 512 praxisschliessung deckungssummen DenPhaMedEntscheidend für die Qualität einer Absicherung sind immer auch die Deckungssummen. Denn letztlich hilft es nichts, wenn zwar alle Risiken abgesichert werden, aber zu unrealistisch niedrigen Beträgen, so dass am Ende der Versicherte doch auf den Unkosten sitzen bleibt. Um eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu erhalten, die wirkliche Sicherheit bietet, sollten daher vor Abschluss eines Vertrags die Kostenstrukturen der Zahnarztpraxis überprüft werden.

Dabei sollten Sie mindestens die folgenden Gesichtspunkte beachten:

  • Gehälter
  • Gesetzliche soziale Aufwendungen
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sonstige Leistungen (z.B. bAV, Fahrtkosten etc.)
  • Miete
  • Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser)
  • Reinigung und Instandhaltung betrieblicher Räume
  • Reparaturen technischer Anlagen
  • Porto, Telefon, Fax etc.
  • Buchführungskosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Praxiseinrichtung
  • Technische Geräte
  • Betriebsfahrzeuge
  • Finanzierungsraten für die Praxis
  • Leasingraten
  • evtl. Kosten ohne direkten Auftragsbezug

Nachdem Sie die Kostenstruktur Ihrer Praxis überprüft haben, ist ein Teil Ihres Absicherungsbedarfs erfasst. Doch um einen kompletten Überblick zu erhalten, muss noch die Zahl der Karenztage, die für die Praxis verträglich sind, festgelegt werden. Eine Orientierung gibt die übliche Anzahl von Urlaubstagen. Schließlich kann noch der Praxisgewinn abgesichert werden. Wenn Sie diese drei Gesichtspunkte zusammengefasst haben, können Sie eine angemessene Praxis-Ausfallversicherung abschließen.

zahnarztpraxen 512 praxisschliessung praxisausfall schutz DenPhaMedSie fühlen sich nicht ausreichend über Ihren Praxisausfall-Schutz informiert? Oder Sie sind sich nicht sicher, auf welche Leistungen Sie sich im Fall eines Falles tatsächlich verlassen können? Dann stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne zur Verfügung und prüfen Ihren Versicherungsstatus. Eine E-Mail genügt. (Mail an Zentralbüro)

Praxisausfall nach Wasserschaden

Der reguläre Betrieb einer Zahnarztpraxis wird nicht nur durch Krankheit gefährdet, sondern auch durch Wasser. Einfach weil Zahnarztpraxen ständig Wasser an den Stühlen benötigen. Deshalb sollten Praxen unbedingt vor diesem Risiko und seinen Folgeschäden richtig abgesichert sein. Mehr