apotheken 11 generationenwechsel DenPhaMedGenerationenwechsel in der Apotheke

Besitzerwechsel stellen für beide Seiten eine Herausforderung dar

Wer seine Apotheke abgeben oder eine übernehmen möchte, muss einige rechtliche Besonderheiten im Auge behalten. Zwar wird ein Besitzerwechsel durch die Niederlassungsfreiheit für Apotheker vereinfacht – gegenüber Ärzten, die einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist das ein deutlicher Vorteil. Dennoch ist eine Apothekenabgabe bzw. eine Übernahme nicht ohne Fallstricke und Probleme zu haben. Deshalb sollten sich Apotheker immer an die Faustregel halten, dass jede Veräußerung einer Apotheke oder eines Filialverbunds mit einem Kaufvertrag besiegelt werden muss. Geschäfte per Handschlag – die es noch immer gibt – sollten dagegen tabu sein. Mehr

Noch einige weitere grundsätzliche Bedingungen, die bei einem Besitzerwechsel beachtet werden müssen: Damit ein Kaufvertrag Rechtskraft erhält, muss dem Apothekenkäufer eine apothekenrechtliche Betriebserlaubnis erteilt werden. Diese ist immer personengebunden und kann daher nicht mitveräußert werden. Üblicherweise wird auch der Abschluss eines Mietvertrags als aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag vereinbart. Wird mit dem Besitzerwechsel der Apotheke zugleich ein Grundstücksgeschäft abgewickelt, ist zudem eine notarielle Beurkundung nötig. Und wenn sich Vertragsverhandlungen ungewöhnlich in die Länge ziehen, sollte über einen Vorvertrag nachgedacht werden, um so das wirtschaftliche Risiko vergeblicher Aufwendungen zu minimieren.

Der Abgabeprozess gelingt als strategischer Verkauf besser

apotheken vermittlung generationswechsel abgabeprozess DenPhaMedVergleichsweise oft scheitern Übernahmeversuche nicht an der Apotheke an sich, sondern an „Bürokratie und Papierkram“ drumherum. Nicht vollständig entschlossene oder unerfahrene Interessenten werfen manchmal nur deshalb „die Flinte ins Korn“, weil sie der komplexe und oft nicht immer hindernisfreie Prozess der Apothekenübernahme überfordert, desillusioniert oder zermürbt – auch weil solche Verfahren mitunter viele Monate, nicht selten sogar ein oder zwei Jahre dauern.

Viele dieser gescheiterten Besitzerwechsel wären vermeidbar gewesen: Wenn sich nämlich die erfahrenen und ortsvertrauten Abgebenden etwas stärker einbringen, kann die Zeit von der ersten Besichtigung bis zur vollzogenen Übernahme ebenso wie die Gefahr des Scheiterns deutlich reduziert werden.

Dazu sind im Allgemeinen drei Aspekte besonders hilfreich:

  1.  „Apotheken transparent optimieren“: Investieren und die Wertsteigerung mit betriebswirtschaftlichen Zahlen belegen.

  2. „Die Rechtslage klären“: Juristische Hindernisse aus dem Weg räumen, Risiken absichern.

  3. „Bürokratischen Aufwand reduzieren“: Vorbereiten, was später benötigt wird.

Unser Tipp: Bereits im Vorfeld sollte eruiert werden, ob alle behördlichen Voraussetzungen beim Käufer für die Erlaubnis vorliegen. Andernfalls laufen Sie als Verkäufer Gefahr, einen nicht zur Wirksamkeit gelangenden Kaufvertrag abzuschließen.

Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Abgabeprozess. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung unserer Abgabeberater. Es zahlt sich vielfach für Sie aus! Ihre Anfrage „Unterstützung durch Abgabeberater“

Apothekenübernahme oder Gründung: Auch hier bringt saubere Planung mehr

Selbstverständlich gibt es auch heute noch die klassischen Familienübernahmen und – allerdings seltener – Angebote, die man nicht ausschlagen kann. Da reicht dann oft eine zweite Meinung, um die Entscheidung zu validieren. Natürlich stehen Ihnen dafür unsere Experten zur Verfügung.

apotheken vermittlung generationswechsel uebernahme gruendung DenPhaMedMeist jedoch tragen sich junge Approbierte gegen Ende des Studiums oder kurz nach dem Abschluss mit einer Vielzahl quälender Fragen. Soll ich mich selbstständig machen oder soll ich nicht? Lohnt sich so etwas überhaupt noch? Dazu kommen nach einer Entscheidung für die Eigenständigkeit konkrete Standortfragen, Überlegungen zur Objektbewertung und die Überprüfung der vorgelegten Unterlagen oder des verlangten „Goodwill“. Zu den großen Herausforderungen gehören des Weiteren das Nachvollziehen von Verträgen und Vereinbarungen, ganz zu schweigen von Controlling- und Baufragen. Letzten Endes laufen alle diese Überlegungen schließlich auf zwei entscheidende Fragen zu: Ist meine Finanzierung gut oder schlecht? Und: Wie bekomme ich eine Apotheke, die a) revisionsgerecht, b) kundengerecht und gleichzeitig verkaufsoptimiert ist?

All das sind Herausforderungen, die gemeistert werden müssen. Dafür stellen wir Ihnen ein erfahrenes Team an die Seite – mit Experten, die Sie beraten, für Sie planen und – bei Bedarf – auch die Durchführung übernehmen.

Gerne entwickeln wir zusammen mit Ihnen den für Sie passenden Plan für den Apothekenerwerb. Egal ob Sie Ihre erste Apotheke öffnen, in den Mehrbesitz einsteigen oder diesen vergrößern wollen: Nutzen Sie das Know-how unserer Berater und Fachexperten. Es zahlt sich sicher für Sie aus!
Ihre Anfrage zum Thema „Apothekenerwerb“

Der Kaufvertrag: Was muss er regeln?

Selbstverständlich ist jeder Kaufvertrag für eine Apotheke individuell zu erstellen. Die vielen speziell zu regelnden Sachverhalte, die sich von Standort zu Standort unterscheiden können, lassen keinen Standardkaufvertrag zu, wie er bei der Anmietung von Wohnimmobilien oder beim Autokauf üblich ist. Dennoch gibt es eine Reihe von Standards, die in jedem Übernahmevertrag einer Apotheke geregelt sein müssen. Diese haben wir für Sie zum Download zusammengestellt.

Und was bei der Anmietung von Apothekenräumen zu beachten ist, findet sich hier.