zahnarztpraxen 511 berufshaftpflicht versicherung zahnarzt DenPhaMedBerufshaftpflicht für Zahnärzte

Hohes Risiko erfordert besondere Absicherungen

Es gibt einige medizinische Fachrichtungen, deren Vertreter überdurchschnittlich oft mit hohen Haftungsansprüchen von Patienten konfrontiert werden. Neben Orthopäden, Chirurgen und auf Pferde spezialisierte Tierärzte gehören auch Zahnärzte und Kieferorthopäden dazu.

Unter den, laut Statistiken, am häufigsten vermeintlich fehlerbelasten Behandlungen finden sich ganz vorne Wurzelspitzenresektionen, Wurzelkanalbehandlungen sowie Maßnahmen rund um den Zahnersatz. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommt zu dem Ergebnis, dass bei Zahnärzten in 40 Prozent aller Vorwürfe eine haftungsbegründende Kausalität festgestellt wird. Daher sollte jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin eine gute Berufshaftpflichtversicherung haben. Denn letztlich tragen Praxisinhaber persönlich und oft unbegrenzt Verantwortung.

Grundsätzlich gilt zwischen Patienten und Zahnärzten der medizinische Behandlungsvertrag. Von besonderer Bedeutung ist hier Paragraf 630a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Da heißt es:

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„(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“

Neben der vertraglichen Haftung gibt es auch noch eine deliktische Haftung. Diese ergibt sich aus Paragraf 832 BGB:

„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Aufgrund dieses Paragrafen können Patienten auch angestellte Zahnärzte in Haftung nehmen, obwohl kein direkter Behandlungsvertrag besteht.


Viele Zahnärzte haben Lücken im Haftungsschutz

Die Aufgabe der Berufshaftpflicht ist eine doppelte: Zum einen werden unberechtigte Anforderungen abgewiesen, zum anderen werden berechtigte Forderungen erfüllt. Das heißt: Die Berufshaftpflicht prüft den Anspruch des Geschädigten und führt für Versicherte gegebenenfalls eine rechtliche Auseinandersetzung. Bei einem berechtigten Anspruch erfahren Versicherte einen finanziellen Schutz.

zahnarztpraxen 511 berufshaftpflicht versicherung zahnarzt haftungsschutz DenPhaMedDas sind die grundsätzlichen Aufgaben einer Berufshaftpflichtversicherung.

Aus unserer Erfahrung müssen wir aber sagen, dass viele Absicherungen für Zahnärzte eklatante Lücken haben.

Auch weil es kaum Haftpflichtversicherungen gibt, die speziell auf den Bedarf von Zahnärzten abgestimmt sind.

Übrigens muss das leider auch von einigen Anbietern gesagt werden, die behaupten genau diesen Bedarf zu decken.

Die Zahnärztekammer prüft die Qualität solcher Versicherungen ebenfalls nicht. Zwar müssen Zahnärzte eine „ausreichende“ Haftpflichtversicherung gegenüber der Zahnärztekammer nachweisen, doch dies geschieht lediglich durch eine Selbsterklärung. Eine individuelle Prüfung der Verträge erfolgt durch die Kammer nicht. Dass ein Versicherungsschutz von der Kammer anerkannt wurde, ist also kein Qualitätskriterium.

Der schriftlich fixierte Umfang ist entscheidend

Doch genau der schriftlich fixierte Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung entscheidet darüber, ob ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin vor finanziellen Forderungen geschützt ist oder nicht.

apotheken hygienerisiko reinraum pflichtenheft DenPhaMedEine Versicherung gewährt aber nur für die im Versicherungsschein genannten Bereiche auch Versicherungsschutz.

Und nur in den versicherten Fällen hilft die Versicherung auch. Darum ist es besonders wichtig, diese Deckung möglichst weit zu fassen, um Lücken im Versicherungsschutz so gering wie möglich zu halten.

Daher empfiehlt es sich, dass Zahnärzte und Zahnärztinnen unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten der Praxis (z.B. Behandlungs-Schwerpunkte) gemeinsam mit einem Versicherungsvermittler eine genaue Analyse der benötigten Tarifbausteine vornehmen und einen ausreichenden Versicherungsschutz abschließen.

Wenn angestellte Zahnärzte in der Praxis tätig sind sollte auch deren Absicherung bedacht werden. Zugleich sollten angestellte Zahnärzte prüfen, ob sie vor Regressforderungen durch den Arbeitgeber bei grob fahrlässigem Handeln geschützt sind. Anfrage Haftpflicht-Check Zahnärzte (Mail an Zentralbüro)

Was ist bei Strafverfahren?

zahnarztpraxen 511 berufshaftpflicht versicherung zahnarzt strafverfahren DenPhaMedBei einem Haftpflichtschutz ist aber noch ein weiterer Gesichtspunkt zu beachten: Eine normale Berufshaftpflichtversicherung greift nur bei Kosten im Zusammenhang mit Zivilverfahren.

Außen vor bleiben Strafverfahren, wenn es beispielsweise um den Vorwurf der Körperverletzung geht.

Um auch für strafrechtliche Auseinandersetzungen eine Absicherung zu erhalten, müssen Versicherte den Zusatzbaustein „Spezial-Strafrechtsschutz für Ärzte“ innerhalb ihrer Rechtsschutzversicherung abschließen.

Haftung bei Berufsausübungsgemeinschaften

Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sind Verantwortlichkeiten etwas anders geregelt. Grundsätzlich gilt, dass eine BAG eine Handlungs- und Haftungsgemeinschaft ist. Das bedeutet, jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin innerhalb einer BAG kann von Patienten in Haftung genommen werden.

Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung gibt es in einer BAG keine prozentual anteilige Haftung. Auch ein an der strittigen Behandlung nicht beteiligter Arzt kann in Haftung genommen werden. Die Berufsausübungsgemeinschaft ist eben auch eine Haftungsgemeinschaft.

Darüber hinaus sollten Zahnärzte in einer BAG wissen, dass die Haftung nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Jeder Gesellschafter einer BAG haftet üblicherweise mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Sogar Altschulden können auf Neueinsteiger – je nach Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags – in einer BAG übertragen werden.

Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ist ein einheitlicher Versicherungsschutz der Partner empfehlenswert und wird auch teilweise von den Versicherungsgesellschaften so verlangt. Vor Abschluss eines Versicherungspakets bedarf es einer Risikoanalyse von Experten der Zahnarzthaftung. BAG richtig versichern (Mail an Zentralbüro)

Die passende Versicherungssumme für Zahnärzte

zahnarztpraxen 511 berufshaftpflicht versicherung zahnarzt versicherungssumme DenPhaMedDie Leistungen von Haftpflichtversicherungen werden unter anderem durch die jeweils vereinbarten Deckungssummen eingeschränkt. Das heißt: Übersteigt ein Schadensfall die vertragliche vereinbarte Deckungssumme, muss der Zahnarzt den nicht gedeckten Teil selbst tragen.

Etwas überpointiert kann man sagen, dass die Deckungssumme nie hoch genug sein kann, aber oft zu niedrig ist. So findet man häufig Altverträge bei Zahnärzten mit einer Deckungssumme von einer oder zwei Millionen Euro bei Personenschäden. Verträge mit diesen Deckungssummen sollten dringend umgestellt werden.

Zum Vergleich: Bei privaten Haftpflichtversicherungen ist eine Deckungssumme von 50 Mio. Euro heute schon marktüblich und in der KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von 7,5 Mio. Euro gesetzlich vorgeschrieben, üblich sind hier sogar Deckungssummen von 100 Mio. Euro.

Für Berufshaftpflichtversicherungen von Zahnärzten empfehlen viele Versicherer eine Deckungssumme von 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 250.000 Euro für Vermögensschäden. Doch ist es, auch unter Berücksichtigung der oben genannten Deckungssummen, sicherlich kein Fehler das Doppelte der empfohlenen Summen zu vereinbaren. Zumal der Schutz dann kaum teurer ist…

Sie möchten Ihren Haftungsschutz auf Herz und Nieren prüfen lassen? Dann schicken Sie uns doch einfach eine kurze Anfrage per E-Mail. Eine/r unserer Haftpflicht-Experten meldet sich umgehend bei Ihnen.(Mail an Zentralbüro)