arztpraxen 752 cyber police DenPhaMedCyber Police für Arztpraxen

Arztgerechter Cyber-Schutz ist heutzutage notwendig

Am Markt gibt es etliche Versicherer, die Absicherungen vor den Gefahren aus dem Internet anbieten. Doch nicht jedes dieser Absicherungskonzepte ist passend für den Gesundheitssektor und im Besonderen für Arztpraxen. Denn um einen möglichst optimalen Versicherungsschutz zu erhalten, müssen berufsspezifische Risikoexpositionen im Konzept der Absicherung passgenau implementiert werden. Das geht nicht, wenn die Zielgruppe zu groß ist.

Versicherungskonzepte, die allgemein für Gewerbe konzipiert wurden, verfehlen den Bedarf von Praxen genauso wie Versicherungslösungen, die beispielsweise für Pharmakonzerne gedacht sind. Gerade letztere hantieren mit exorbitanten Deckungssummen, die für Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder auch für Medizinische Versorgungszentren MVZ zu hoch ausfallen.

Auf der anderen Seite benötigen Ärzte und Ärztinnen ein deutlich größeres finanzielles Polster, um sich gegen Schadensersatzansprüche wegen des Verlusts von personenbezogenen Daten zu schützen. Ideal ist ein Sicherheitspaket, das die technischen und finanziellen Konsequenzen von Cyber-Attacken sicher auffängt, rechtliche Probleme abwehrt und vor allem auch die in solchen Fällen fast immer notwendige technische Hilfe bezahlt.

Sitzen wie ein guter Anzug

arztpraxen 752 cyber police absicherung DenPhaMedEine Cyber-Police für Arztpraxen ist notwendig, weil übliche Absicherungen wie etwa die Berufshaftpflicht, die Werte-Versicherungen und auch der Praxisausfall-Schutz viele IT-Risiken nicht berücksichtigen.

Genauso ein Absicherungskonzept haben wir mit Partnern aus der Versicherungsbranche entwickelt.

Eine Cyber-Police, die extra für Arztpraxen konzipiert wurde und daher auch die tatsächlichen Bedürfnisse von Praxen abdeckt:

Die technischen und finanziellen Konsequenzen von Cyber-Attacken sicher auffangen, rechtliche Probleme abwehren und vor allem auch die in solchen Fällen quasi immer notwendige technische Hilfe bereit stellen.

72 Stunden, die über Wohl oder Wehe entscheiden

Das Hauptproblem der überwiegenden Anzahl aller Cyber-Risk-Policen ist die 72-Stunden Regel der DSGVO. Nach dieser Vorgabe müssen Datenpannen wie Hackerangriffe oder Datenrechtsverletzungen bei besonders schützenswerten Daten – also den personengebundenen Patientendaten haben innerhalb von 72 Stunden nach Enddeckung untersucht und gemeldet werden. Konkret müssen die zuständigen Stellen erstens über den Datenverlust als solchen informiert werden, zweitens ist die konkrete Ursache zu benennen und drittens sind alle betroffenen Kunden persönlich darüber in Kenntnis zu setzen.

Vier Fragen an Sie, die das 72 Stunden-Problem auf den Punkt bringen – auch ohne dabei den fiktiven Schadentag auf einen Freitag oder gar Karfreitag legen zu müssen:

  1. An wen und in welcher Form hat diese Meldung eigentlich zu erfolgen?
  2. Wer darf und kann die konkrete Ursache eigentlich sicher feststellen?
  3. Wie informiere ich so kurzfristig alle Patienten, wenn die EDV lahm liegt?
  4. Wo bekomme ich im Schadenfall einen kompetenten Dienstleister her, der dann auch tatsächlich für Sie Zeit hat und die drei vorherigen Fragen löst?

All diese Herausforderungen und Umsetzungsprobleme im Alltag haben wir bedacht und in unsere Absicherungslösung integriert. Sie wollen wissen, wie eine Schadenbearbeitung dann konkret aussieht? Dann holen Sie sich zur Information unser Kundenhandout. Zum Download (Mail an Zentralbüro)

Die wichtigsten Komponenten einer praxisgerechten Cyberpolice

Service und Service-Kosten

Service und
Service-Kosten

  • Forensik/ Schadenfeststellungskosten
  • Benachrichtigungskosten und Call-Center-Leistungen
  • Krisenkommunikation und PR-Maßnahmen (optional)
  • Versicherung von Rechtsberatungskosten bei behördlichen Ermittlungen
  • Versicherung von Bußgeldern wegen der Verletzung von Datenschutzbestimmungen
  • Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls
  • Krisentelefon 24/7/365
  • Abwicklung der Meldepflichten innerhalb 72h nach DSGVO, Übernahme der Rechtsberatungskosten bei behördlichen Ermittlungen
Fremdschäden

Fremdschäden

  • Ansprüche der gesetzlichen Haftpflicht
  • Erweiterte Deckungsbausetine im Baukastensystem wählbar
  • Versicherung für rechtswidrige elektronische Kommunikation
  • Versicherung von Payment-Card-Industry-Vertragsstrafen (optional)
  • Versicherung Vertraglicher Schadensersatzansprüche (optional)
  • Schadenfälle von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und externen Praxisvertretungen durch approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte
  • Datenschutzverletzungen in nicht elektronischer Form mitversichert (insb. analoge Kundenkartei)
Service und Service-Kosten

Eigenschäden

  • Praxisunterbrechung/ Ertragsausfall
  • Wiederherstellung von Daten
  • Versicherung für den Ersatz beschädigter Hardware
  • Versicherung für manipulierte Überweisungen und Missbrauch von Telefonanlagen
  • Versicherungsschutz bei Cyber-Erpressungen (optional)
  • Betriebsunterbrechung wegen Ausfall des IT-Dienstleisters (optional)
  • Betriebsunterbrechung aufgrund technischer Fehler (optional)

Mit dieser Absicherung verfügen Ärzte und Ärztinnen genau über den Schutz den sie benötigen: nicht zu knapp bemessen, aber auch nicht überflüssig aufgebläht.

arztpraxen 752 cyber police gefahren hilfe DenPhaMedWenn Sie unsicher sind, ob Sie gegen Cyber-Gefahren ausreichend geschützt sind, dann kontaktieren Sie uns.

Sie suchen eine umfassende Cyber-Absicherung für Ihre Praxis – unsere Versicherungs-Experten erstellen Ihnen gerne einen Vorschlag.

Ihre Anfrage Cyber-Schutz für Ärzte