apotheken liquiditaetssicherung heimbelieferung DenPhaMedLieferungen für Pflegeheim und Praxis

Heim- und Hausbelieferung – einfache Sache?

Es dürfte kaum eine der knapp 20.000 öffentlichen Apotheken in Deutschland geben, die nicht an Kunden ausliefert. Und es gibt mit Sicherheit einige Tausend, die an Kunden regelmäßig und auch größere Mengen liefern. Manche versorgen sogar im großen Stil Heime oder Kliniken. In diesen Fällen können leicht einige Tausend Betten zusammenkommen. Damit sind tagtäglich zwischen Apotheke und Endverbrauchern – also Rezeptbesitzern, Patienten oder Heimen Millionenwerte unterwegs. Doch welche Versicherungsfallen lauern eigentlich unterwegs?

Zunächst einmal eine kleine Entwarnung: Die Belieferung von Patienten, Heimen und Praxen ist natürlich grundsätzlich versichert. Doch spannend sind folgende drei Fragen:

  1. Welche Werte sind versichert?
  2. Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?
  3. Gibt es Lücken im Versicherungsschutz?

 

Reicht der Versicherungsschutz auch bei Wertespitzen aus?

Die Frage nach den tatsächlich versicherten Werten ist gerade für Apotheken spannend, die im größeren Stil liefern und deshalb häufig mit Warenwerten jenseits der 5.000 oder 10.000 Euro pro Lieferung unterwegs sind.

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Das betrifft beispielsweise grundsätzlich alle Apotheken, die regelmäßig mehr als 100 Betten versorgen, da hier leicht Warenwerte von 20.000 Euro oder mehr transportiert werden. Wenn jedoch bei diesen „Lieferspezialisten“ in der Außenversicherung lediglich Werte von 2.500, 1.000 oder sogar nur 500 Euro vereinbart sind, dann besteht in diesem Bereich dringender Optimierungsbedarf.

Sollte der Versicherungsschutz jedoch 5.000 oder 10.000 Euro betragen, dann haben nur die großvolumigen Lieferanten Korrekturbedarf.

Einen Sonderfall stellen Apotheken dar, die über das Jahr verteilt auf eine überschaubare Zahl von hochwertigen Lieferfahrten kommen. Das kann etwa bei Einkaufsgemeinschaften der Fall sein, wenn Großhändler oder Hersteller die gesamte Ware für die Einkaufsgemeinschaft zu einer Apotheke liefern und diese dann die Ware weiterverteilt.

Betroffene Apotheken sollten sich zur Sicherheit insbesondere zwei Fragen stellen:

1. Führen Warenlieferungen zu einer Unterversicherung?

2. Reicht der Wert der Transportversicherung aus?

 

Welche Versicherung muss eigentlich zahlen?

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Bei Lieferungen sind ganz verschiedene Schadensszenarien denkbar. Abhängig von der konkreten Situation können daher auch unterschiedliche Versicherungen für die Regulierung eines Schadens zuständig sein. Um die eigene Risikoexposition erkennen zu können, sollten sich Apotheker und Apothekerinnen einen Überblick über mögliche Schadensszenarien und Regulierungen verschaffen.

Eindeutig ist die Sachlage, wenn Dritte einen Schaden erleiden. Dann ist grundsätzlich die Haftpflichtversicherung  zuständig. Da bei Lieferungen von Gesundheitsgütern üblicherweise auch sensible Daten benötigt werden, sind auch Fälle denkbar, in denen ein Cyber-Schaden  oder eine Verletzung des Datenschutzes  durch eine entsprechende Absicherung reguliert werden muss. Anders sieht es aus, wenn medizinische Güter durch äußere Einwirkung beschädigt werden, dann können beispielsweise die Außenversicherung oder die Transportversicherung für die Regulierung herangezogen werden. Bei temperatursensiblen Präparaten kann es zudem zu nicht einfach zu versichernden Kühlgutschäden kommen. Ebenfalls mitunter schwer zu versichern sind Schäden am eigenen Apothekenvermögen, die durch Mitarbeiter oder Inhaber verursacht wurden.

Angesichts dieser vielgestaltigen Risikoexposition verbunden mit der Tatsache, dass Transportschäden in Apothekenalltag zu den häufigeren Ereignissen gehören und weil man naturgemäß nie vorhersagen kann, was den Waren unterwegs zustößt, ist eine Überprüfung der Versicherungssituation im Außen- und Transportbereich für so gut wie jede Apotheke angeraten. Anfrage Versicherungssituation Lieferungen

Welche Lücken im Versicherungsschutz können auftreten?

In jeder privaten Hausrat- und gewerblichen Inhaltspolice sind Waren und Werte grundsätzlich dann in der Außenversicherung mitversichert, wenn sie vorübergehend nicht an ihrem eigentlichen Standort lagern. Mit dem Wort „vorübergehend“ ist meist „längstens drei Monate“ gemeint. Damit wird das Eigentum auf Reisen, im Urlaub, Ferienhaus oder bei vorübergehender Auslagerung zum Beispiel wegen Umzug, Umbau oder Renovierung geschützt.

apotheken liquiditaetssicherung praxis belieferung zahlen DenPhaMedApotheken brauchen jedoch eine erweiterte Definition, denn ihre „aushäusigen“ Waren sind Lieferungen an Kunden, Praxen, Heime, Kliniken oder Hospize. Es geht zudem oft auch um Impfstoffe, die z. B. in Kinderarztpraxen vorgehalten werden, oder um verblisterte oder gestellte Medikamente in der Heimbelieferung. Diese Waren haben eine Eigenschaft, die sie – wenn die Rezepte noch nicht eingelöst sind – aus dem Schutz der Außenversicherung herausnehmen: Es besteht gar nicht die Absicht, dass die Waren wieder zur Apotheke zurückkommen. Es handelt sich also nicht um eine „vorübergehende“ Aushäusigkeit.

Deshalb bedarf es für Apotheken einer vorsorglichen Erweiterung der Außenversicherungsklausel auch auf Heim-, Praxen- und Hausbelieferungen, weil im Normalfall keine dieser Packungen oder Blister in die Apotheken zurückgelangt. Anfrage erweitere Außenversicherung