Hacker-Folgekosten

Hacker-Angriffe allein sind schon ärgerlich genug, denn sie kosten Zeit, Nerven und Geld. Aber die Abwicklung solcher IT-Angriffe auf Patientendaten kann die Kosten leicht noch mal signifikant erhöhen. Bei kleineren Malheurs reicht sicher ein Aushang an der Praxistür, um Patienten auf eine kurze Praxis-Unterbrechung hinzuweisen. Doch wenn beispielsweise personenbezogene Daten gestohlen wurden, unterliegen Ärzte und Praxen laut der Datenschutz-Grundverordnung (Link auf Seite EU-DSGVO) umfangreichen Meldepflichten – gegenüber Behörden und den betroffenen Kunden innerhalb von 72 Stunden. Mitunter droht auch ein größerer Imageschaden, dem mit einer Informationsstrategie entgegengetreten werden sollte.

Große Folgen rufen den Anwalt auf den Plan

Bei schwierigeren Fällen ist ein spezialisierter Anwalt fast unumgänglich – möglicherweise braucht es darüber hinaus eine Kommunikationsagentur. Um mögliche Folgeschäden – Bußgelder für den Verstoß gegen Meldepflichten, Schadensersatzklagen, Kundenabwanderung etc. – abzuwenden, müssen mitunter auf der juristischen Ebene und gegenüber der Öffentlichkeit Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Da spezialisierte Anwälte in aller Regel höhere Sätze berechnen als Rechtsbeistände mit geringerer Spezialisierung, sind die Kosten, die Apotheker tragen müssen, meist höher als ansonsten übliche Anwaltskosten. Zudem können freiwillige Zahlungen, um möglichen langwierigen Gerichtsverfahren auszuweichen, weitere unerwartete Ausgaben bedeuten. Solchen Ausgaben kann man mit einer guten Cyber-Versicherung, die diese Posten mit abdeckt, entgehen.

Patienten müssen informiert werden

In Sachen Kommunikation ist auch die Einrichtung einer Hotline eine Möglichkeit, Anfragen von zum Beispiel Kunden und Behörden zu kanalisieren. Unter Umständen kann die Einschaltung einer PR-Agentur zur Beantwortung von Anfragen sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn das Personal der Apotheke andere Aufgaben zu erfüllen hat oder das Informationsbedürfnis die Kapazitäten übersteigt.

Restrisiko kann nur versichert werden

Solche Szenarien werden in Zukunft zum Alltag gehören. Und selbst der umfassendste Datenschutz wird niemals vollen Schutz bieten. Es werden immer Restrisiken bleiben, die jetzt nach neuem Datenschutzrecht jedoch so empfindliche Konsequenzen haben, dass sie für betroffene Praxisinhaber leicht zur Existenzfrage werden. Denn all die Kosten, Obliegenheiten und Meldepflichten aus den Cyber-Risiken deckt eine normale Praxisversicherung nicht ab.

Leider ist auch längst nicht jeder Cyber-Police so konzipiert, dass sie die speziellen Risiken von Patientendaten vollumfänglich auffängt und die notwendigen Service-Dienstleistungen von Fachanwälten, IT-Forensikern und Kommunikationsdienstleistern einschließt. Deshalb haben wir die heilwesenimmanenten Cyber-Risiken in einer speziellen Police inkludiert – damit keine Praxis Hackern zum Opfer fallen muss. Anfrage Cyber-Schutz für Praxen (Mail an Zentralbüro)