Datenschutz

Service – Recht – DSGVO

Zumindest auf dem Papier schützen Grundgesetz und die Europäische Charta den Schutz der Persönlichkeitsrechte. „Und je mehr es um die Privatsphäre geht, umso höher der Schutzzaun.“ In seiner Safe-Harbor-Entscheidung vom Oktober 2015 erlegte der EU-Gerichtshof den EU-Mitgliedsstaaten die Pflicht auf, der Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. (…) In diesem Sinne ist es erfreulich, dass im Mai 2016 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet wurde“. (Precht, S. 227f) 

Diese wurde jedoch zunächst von der allergrößten Masse der Betroffenen schlichtweg ignoriert. So kam es im Jahr 2018 bundes- wie europaweit zu einem Datenschutzhype, wie wir ihn seit dem „Millenium-bug“ der Jahrtausendumstellung nicht erlebt haben. Nur dass letzterer sich als ein Potjomkinsches Dorf erwies, während die DSGVO zur Überraschung von Kammern, Verbänden, Vereinen und Unternehmen tatsächlich wie angekündigt im Mai 2018 in Kraft getreten ist.

Zwei Jahre Vorlauf sind tatenlos verstrichen

Leider gehörten augenscheinlich auch die allermeisten Organisationen der – aufgrund der besonders die Privatsphäre betreffenden Datenqualität besonders geforderten – Gesundheitsbranche zu den völlig überraschten. Jedenfalls war von organisierten, plan- wie wirkungsvollen Vorbereitungen in den Jahren 2016 und 2017 kaum etwas nach außen gedrungen. Weshalb das Gaspedal dann 2018 hektisch, planlos und in vielen Details ebenso kenntnisarm wie hyperventilierend durchgetreten wurde.

Am Stichtag zum 25. Mai 2018 jedenfalls fanden sich Ärzte wie Apotheker, Kliniken wie Sanitätshäuser und selbst Krankenkassen und Softwaredienstleister in einer untunlichen Kaninchen-beäugt-Schlange-Situation – nicht wissend, ob das Datenschutz-Getane wirklich ausreicht oder das DSGVO-Biest doch aus dem Nichts zubeißt… (ebda)